Beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) ist ein sogenanntes Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Gesuchsteller desselben sind die Kraftwerke Hinterrhein AG in Thusis.
In der Gemeinde Thusis läuft in der Folge ein Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen. Im Zuge dessen findet auch eine Öffentliche Planauflage statt.
Folgende Unterlagen und Pläne werden seitens der Gemeinde bzw. des Kantons (Amt für Energie und Verkehr Graubünden, Abteilung Energieproduktion und –versorgung) und des Bundes (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) aufgelegt.
Vorlage Nr. S-2446339.1 Transformatorenstation TBA / TS KHR
– Neubau der Transformatorenstation auf der Parzelle 49 in der Gemeinde Thusis, Koordinaten: 2752980/ 1175270
Vorlage Nr.S-2450150.1 Transformatorenstation TBA / TS ASTRA
– Neubau der Transformatorenstation auf der Parzelle 49 in in der Gemeinde Thusis, Koordinaten: 2752980/ 1175270
Vorlage Nr. L-2450106.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TBA / TS KHR und TBA / TS ASTRA
– Die beiden zusammen gebauten TS werden mit einem 24 kV-Kabel verbunden, Koordinaten: 2752980/ 1175270 nach 2752980 / 1175270
Vorlage Nr. L-2450729.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS16 Grischapellets- TS Werkhof KHR
– Die bestehende Kabel wird in die neue TS eingeführt Koordinaten: 2752990/ 1175216 nach 2752980/ 1175270
Vorlage Nr. L-2450733.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS12 Tscharteina und TS Werkhof KHR
– Die bestehende Kabelverbindung wird in die neue TS Werkhof KHR umgelegt, Koordinaten: 2752990/ 1175216 nach 2752980 / 1175270
Vorlage Nr. L-2450734.1 24 kV-KabelTS14 Raststätte – TS Werkhof KHR (neu)
– Die bestehende Kabelverbindung wird in die neue TS Werkhof KHR umgelegt, Koordinaten: 2752990/ 1175216 nach 2752980 / 1175270
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 16. August 2024 bis am 16. September 2024 auf der Gemeindeverwaltung Thusis, Untere Gasse 1, 7430 Thusis, öffentlich aufgelegt.
Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten oder digital unter: https://esti-consultation.ch/pub/4149/ac999703. Maßgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben.
Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Im letzteren Fall muß die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]).
Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet.
Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutznießungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutznießungsgegenstandes entstehe Schaden
Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
Planvorlagen, Luppmenstraße 1
8320 Fehraltorf
Amt für Energie und Verkehr Graubünden, Abteilung Energieproduktion und –versorgung
(pd)

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