<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Domleschg-Immobilien Archive - Domleschger Zeitung</title>
	<atom:link href="https://domleschger-zeitung.ch/category/domleschg-immobilien-bauland/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://domleschger-zeitung.ch/category/domleschg-immobilien-bauland/</link>
	<description>Zeitung für Domleschg - Heinzenberg - Viamala</description>
	<lastBuildDate>Sat, 16 May 2026 01:27:35 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.10</generator>
	<item>
		<title>Modernisierung des Stockwerkeigentums</title>
		<link>https://domleschger-zeitung.ch/modernisierung-des-stockwerkeigentums/</link>
					<comments>https://domleschger-zeitung.ch/modernisierung-des-stockwerkeigentums/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 May 2026 01:27:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles Domleschg]]></category>
		<category><![CDATA[Domleschg-Immobilien]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://domleschger-zeitung.ch/?p=14192</guid>

					<description><![CDATA[<p>Beim Stockwerkeigentum erwirbt der Eigentümer das Sonderrecht, gewisse Teile eines Gebäudes ausschließlich zu nutzen und diese nach den eigenen Wünschen auszubauen. Weil sich die Eigentümer aber gewisse Kosten – etwa</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/modernisierung-des-stockwerkeigentums/">Modernisierung des Stockwerkeigentums</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Beim Stockwerkeigentum erwirbt der Eigentümer das Sonderrecht, gewisse Teile eines Gebäudes ausschließlich zu nutzen und diese nach den eigenen Wünschen auszubauen. Weil sich die Eigentümer aber gewisse Kosten – etwa die Heizung oder Gärten – teilen können, ermöglicht das Stockwerkeigentum auch Personen mit geringeren finanziellen Mitteln, Wohneigentum zu erwerben.</strong></p>
<p>Das Stockwerkeigentum wurde 1965 im Zivilgesetzbuch (ZGB) eingeführt und hat sich grundsätzlich bewährt.<br />
Nun aber soll es punktuelle Anpassungen geben.</p>
<p>Die große Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüßt die Vorschläge des Bundesrates zur Modernisierung des Stockwerkeigentumsrechts.</p>
<h3>Erwerb bei noch nicht gebauten Liegenschaften</h3>
<p>Das geltende Recht regelt ausschließlich das Stockwerkeigentum an bestehenden Grundstücken. In der Praxis werden heute jedoch auch viele Liegenschaften im Stockwerkeigentum gekauft, die noch nicht gebaut worden sind.</p>
<p>Um diese Lücke zu schließen und Rechtssicherheit zu schaffen, will der Bundesrat solche Situationen künftig explizit im Gesetz regeln.</p>
<h3>Klagerecht für Erneuerungsfonds</h3>
<p>Neu sollen Stockwerkeigentümer die Möglichkeit haben, gerichtlich die Schaffung eines Erneuerungsfonds für die Finanzierung notwendiger Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten einzuklagen.</p>
<p>Aktuell verhindern fehlende oder unterfinanzierte Erneuerungsfonds in der Praxis mitunter eine notwendige Sanierung der Liegenschaft. Die vorgeschlagene Klagelösung ermöglicht bei Bedarf maßgeschneiderte Lösungen für Stockwerkeigentümergemeinschaften mit fehlenden oder unterfinanzierten Erneuerungsfonds.</p>
<p>Auf die generelle Pflicht zur Errichtung eines Erneuerungsfonds will der Bundesrat hingegen trotz einzelner Forderungen in der Vernehmlassung verzichten. Eine solche würde zu stark in die Autonomie der Stockwerkeigentümer eingreifen.</p>
<h3>Sondernutzungsrechte</h3>
<p>Um die Rechtssicherheit für die Eigentümer zu erhöhen, schlägt der Bundesrat vor, die Sondernutzungsrechte an gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft künftig explizit zu regeln.</p>
<p>So sieht der Gesetzesentwurf eine Lösung vor, wie die Gemeinschaft Sondernutzungsrechte etwa an Parkplätzen oder Gärten begründen und ändern kann.</p>
<p>(pd, rm)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/modernisierung-des-stockwerkeigentums/">Modernisierung des Stockwerkeigentums</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://domleschger-zeitung.ch/modernisierung-des-stockwerkeigentums/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029</title>
		<link>https://domleschger-zeitung.ch/abschaffung-des-eigenmietwerts-auf-2029/</link>
					<comments>https://domleschger-zeitung.ch/abschaffung-des-eigenmietwerts-auf-2029/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Apr 2026 15:02:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles Domleschg]]></category>
		<category><![CDATA[Domleschg-Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft Domleschg]]></category>
		<category><![CDATA[Abschaffung Eigenmietwert]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://domleschger-zeitung.ch/?p=14011</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Reform der Wohneigentumsbesteuerung wird auf den 1. Januar 2029 in kraft gesetzt. Damit entfällt auf selbstgenutztem Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts. Gleichzeitig können die Kantone zur finanziellen Kompensation eine</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/abschaffung-des-eigenmietwerts-auf-2029/">Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Reform der Wohneigentumsbesteuerung wird auf den 1. Januar 2029 in kraft gesetzt. Damit entfällt auf selbstgenutztem Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts. Gleichzeitig können die Kantone zur finanziellen Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen.</strong></p>
<p>Im September 2025 haben Volk und Stände den Bundesbeschluß über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften angenommen und damit auch der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung auf Erst- und Zweitliegenschaften zugestimmt.</p>
<h3>Zweitwohnungsbesitzer sollen zahlen</h3>
<p>Die neue Verfassungsbestimmung erlaubt es den Kantonen, eine Sondersteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften zu erheben, um allfällige Mindereinnahmen aus dem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung kompensieren zu können.</p>
<p>Gemäß Bundesbeschluß bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten. Das Steuerharmonisierungsgesetz verlangt, daß der Bund dabei Rücksicht auf die Kantone nimmt und ihnen in der Regel eine Frist von mindestens zwei Jahren für die Anpassung ihrer Gesetzgebung läßt.</p>
<h3>2029 Wegfall des Eigenmietwerts</h3>
<p>Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat sich in der Konsultation jedoch mehrheitlich dafür ausgesprochen, daß die Reform frühestens 2029 in kraft tritt.Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Konsultation hat sich der Bundesrat für ein Inkrafttreten der Reform per 1. Januar 2029 entschieden. Mit diesem Entscheid soll den Kantonen die Möglichkeit gegeben werden, die besondere Liegenschaftssteuer zeitgleich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts einzuführen. Eine noch spätere Inkraftsetzung wäre aus Sicht des Bundesrats nicht vertretbar gewesen.</p>
<p>Mit dem Inkrafttreten der Reform entfällt per 1. Januar 2029 neben der Besteuerung des Eigenmietwerts auch der Abzug der Kosten für den Liegenschaftsunterhalt bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Bei vermietetem oder verpachtetem Wohneigentum bleibt der Unterhaltskostenabzug erhalten. Schuldzinsen bleiben nur noch im Verhältnis des Werts der vermieteten oder verpachteten Liegenschaften zum gesamten Vermögen abzugsberechtigt. Wer zum ersten Mal in der Schweiz ein Eigenheim erwirbt, profitiert von einem zeitlich und betragsmäßig begrenzten Ersterwerberabzug für Schuldzinsen. Bei der direkten Bundessteuer entfallen die Abzüge für Investitionen ins Energiesparen und den Umweltschutz. Die Kantone können diese weiterhin aufrechterhalten, wenn auch zeitlich begrenzt.</p>
<p>(pd, rm)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/abschaffung-des-eigenmietwerts-auf-2029/">Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://domleschger-zeitung.ch/abschaffung-des-eigenmietwerts-auf-2029/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Tag des offenen Hauses</title>
		<link>https://domleschger-zeitung.ch/tag-des-offenen-hauses/</link>
					<comments>https://domleschger-zeitung.ch/tag-des-offenen-hauses/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Mar 2026 14:21:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles Domleschg]]></category>
		<category><![CDATA[Domleschg-Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Loris Vogt]]></category>
		<category><![CDATA[Open House Rheintal]]></category>
		<category><![CDATA[Ortsplanung Cazis]]></category>
		<category><![CDATA[Pascal Rüegg]]></category>
		<category><![CDATA[Romero Ratti]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://domleschger-zeitung.ch/?p=13990</guid>

					<description><![CDATA[<p>Baukultur ist wichtig, sie beeinflußt unser Wohlbefinden, unser tägliches Leben, unsere tägliche Umgebung, man findet einen Ort entweder schön oder nicht. Jüngst gab es eine Veranstaltung in Cazis, bei der</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/tag-des-offenen-hauses/">Tag des offenen Hauses</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Baukultur ist wichtig, sie beeinflußt unser Wohlbefinden, unser tägliches Leben, unsere tägliche Umgebung, man findet einen Ort entweder schön oder nicht. Jüngst gab es eine <a href="https://domleschger-zeitung.ch/cazis-holt-denkmalschutz-nach/" target="_blank" rel="noopener">Veranstaltung in Cazis, bei der die Ortsplanung zu reden gab</a>. Nun gibt es unter dem Motto «Architektur für alle» einen Anlaß in Chur.</strong></p>
<p>Am Wochenende vom 25. bis 26. April 2026 öffnen rund 40 ausgewählte Gebäude ihre Türen für die Bevölkerung. Von öffentlichen Bauten bis zum privaten Wohnhaus ist alles vertreten mit dem Ziel, die Baukultur in der Stadt Chur zu fördern und erlebbar zu machen.</p>
<p>Besucher dürfen sich auf exklusive Führungen freuen, die von Architekten und Fachpersonen geleitet werden.</p>
<p>Dabei wird spannendes Hintergrundwissen vermittelt und es eröffnen sich einzigartige Einblicke in sonst nicht zugängliche Räume.</p>
<p>Auch für die Kleinen gibt es mit dem &#8222;Tag des offenen Hauses für Kinder&#8220; (Open House for Kids) einiges zu entdecken.</p>
<p>Zudem kuratieren Studenten der Universität Liechtenstein einer temporäre Ausstellung, die eingefangene Stimmen aus den Quartieren Churs präsentiert.</p>
<h3>Was ist Offenes Haus / Open House?</h3>
<p>&#8222;Open House&#8220; ist ein international etabliertes Format, das Architektur und Baukultur einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht. Der Ursprung ist in London als im Jahre 1992 eine erste Edition stattfand. In der Schweiz finden seit einigen Jahren erfolgreiche Open-House-Veranstaltungen in Basel, im Tessin, in Bern, im Engadin (Open Doors) sowie in Zürich statt und erreichen ein breites Publikum.</p>
<p>Hinter der Veranstaltung in Chur steht der <strong>Verein Open House Rheintal</strong>, welcher letzten Sommer ins Leben gerufen wurde. Drei junge und motivierte Architekten welche sich im Studium kennengelernt haben und sich mit Herzblut für eine gute regionale Baukultur einsetzen, sind die Gründer und besetzen den Vorstand:</p>
<p><strong>Romero Ratti</strong>, 27 aus Felsberg ist Präsident, <strong>Loris Vogt,</strong> 30 aus Liechtenstein und <strong>Pascal Rüegg</strong>, 31 ebenfalls aus Liechtenstein.</p>
<p>Mehr Infos auf: <a href="http://openhouserheintal.org" target="_blank" rel="noopener">openhouserheintal.org</a></p>
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="DbH4NvjJeQ"><p><a href="https://www.xn--rhtische-zeitung-wnb.ch/baukultur-anlass-in-chur-ueber-geschmack-laesst-sich-wohl-nicht-streiten/">Baukultur-Anlaß in Chur: Über Geschmack läßt sich wohl nicht streiten</a></p></blockquote>
<p><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted"  title="&#8222;Baukultur-Anlaß in Chur: Über Geschmack läßt sich wohl nicht streiten&#8220; &#8211; Rhätische-Zeitung.ch" src="https://www.xn--rhtische-zeitung-wnb.ch/baukultur-anlass-in-chur-ueber-geschmack-laesst-sich-wohl-nicht-streiten/embed/#?secret=LQBFjk7v1E#?secret=DbH4NvjJeQ" data-secret="DbH4NvjJeQ" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe></p>
<p>(pd, rm)<br />
(Foto: Der Vorstand von Links: Pascal Rüegg, Romero Ratti, Loris Vogt)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/tag-des-offenen-hauses/">Tag des offenen Hauses</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://domleschger-zeitung.ch/tag-des-offenen-hauses/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abschaffung Eigenmietwert: Abstimmung am 28. September</title>
		<link>https://domleschger-zeitung.ch/abschaffung-eigenmietwert-abstimmung-am-28-september/</link>
					<comments>https://domleschger-zeitung.ch/abschaffung-eigenmietwert-abstimmung-am-28-september/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Jul 2025 05:10:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles Domleschg]]></category>
		<category><![CDATA[Domleschg-Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft Domleschg]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://domleschger-zeitung.ch/?p=13465</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am 28. September 2025 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über den Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung, der die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften vorsieht. Es ist</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/abschaffung-eigenmietwert-abstimmung-am-28-september/">Abschaffung Eigenmietwert: Abstimmung am 28. September</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 28. September 2025 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über den Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung, der die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften vorsieht.</strong></p>
<p><strong>Es ist eine knifflige Entscheidung, die dem Stimmbürger hier bevorsteht.</strong></p>
<p>Der Kanton Wallis teilte jüngst mit, daß er die Abschaffung des Eigenmietwerts ablehne (<a href="https://walliser-zeitung.ch/abstimmung-28-februar-walliser-regierung-gegen-abschaffung-eigenmietwert/" target="_blank" rel="noopener">Walliser Zeitung berichtete darüber</a>). Vom Kanton Graubünden liegt keine Stellungnahme vor.</p>
<p>Besonders für Besitzer von Zweitwohnungen, etwa in Tourismusregionen wie dem <strong>Wallis</strong> oder <strong>Graubünden</strong>, bringt ein Ja in der Abstimmung spürbare steuerliche Veränderungen. Eine Analyse des Schweizerischen Verbands der Immobilienwirtschaft (SVIT) und der BDO AG beleuchtet die Folgen für Eigentümer von Zweitliegenschaften im Privatvermögen.</p>
<h3>Hintergrund der beabsichtigen Reform</h3>
<p>Das derzeitige Steuerrecht verpflichtet Eigentümer selbstgenutzter Zweitwohnungen, den sogenannten Eigenmietwert – den fiktiven Mietzins, den die Wohnung auf dem Markt erzielen würde – als Einkommen zu versteuern. Im Gegenzug können Unterhaltskosten und Schuldzinsen abgezogen werden. Der Systemwechsel, beschlossen von National- und Ständerat am 20. Dezember 2024, sieht vor, diesen Eigenmietwert abzuschaffen und die Abzugsmöglichkeiten stark einzuschränken. Gleichzeitig erhalten die Kantone die Möglichkeit, auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften eine Liegenschaftssteuer zu erheben. Diese Reform tritt nur bei Zustimmung in der Volksabstimmung in Kraft, frühestens zum 1. Januar 2028.</p>
<h3>Steuerliche Auswirkungen für Zweitwohnungsbesitzer</h3>
<p>Ein Ja zur Vorlage hätte folgende Konsequenzen für Besitzer von Zweitwohnungen:</p>
<h4>1. Abschaffung des Eigenmietwerts</h4>
<p>Der Eigenmietwert wird nicht mehr als steuerbares Einkommen erfasst. Dies entlastet Eigentümer, da sie keine Steuern auf den fiktiven Mietwert zahlen müssen. Beispielsweise führt dies bei einem Ehepaar mit einer Zweitwohnung in Aarau (Eigenmietwert: 44.000 Franken) zu einer Steuerentlastung, da dieser Betrag nicht mehr besteuert wird.</p>
<h4>2. Einschränkung der Abzüge</h4>
<p>Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts entfallen auch die meisten Abzugsmöglichkeiten. Liegenschaftsunterhaltskosten, Versicherungsprämien und Investitionen in Energiespar- oder Umweltschutzmaßnahmen (z. B. Photovoltaikanlagen) sind auf Bundesebene nicht mehr abzugsfähig. Auf kantonaler Ebene können solche Abzüge zwar weiterhin gewährt werden, jedoch nur bis spätestens 2050. Ausnahmen gelten für denkmalpflegerische Arbeiten, die unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig bleiben.</p>
<h4>3. Schuldzinsabzug eingeschränkt</h4>
<p>Der Abzug von Schuldzinsen wird quotal auf das unbewegliche Vermögen (ohne selbstgenutztes Wohneigentum) im Verhältnis zum Gesamt Arrangement begrenzt. Für Zweitwohnungsbesitzer bedeutet dies, daß nur ein Teil der Schuldzinsen abgezogen werden kann, abhängig von der Vermögensstruktur. In einem Beispiel der SVIT-Analyse führt dies bei einem Ehepaar mit einer Zweitwohnung und einer Renditeliegenschaft zu einer teilweisen Kompensation der Steuerentlastung durch den Wegfall des Eigenmietwerts.</p>
<h4>4. Neue Liegenschaftssteuer</h4>
<p>Die Kantone dürfen auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften eine Liegenschaftssteuer erheben, um den Einnahmeausfall durch die Abschaffung des Eigenmietwerts, insbesondere in Berg- und Tourismuskantonen, auszugleichen. Diese Steuer betrifft Zweitwohnungen, die hauptsächlich vom Eigentümer genutzt werden, nicht jedoch vermietete Liegenschaften. Die genaue Ausgestaltung bleibt den Kantonen überlassen, was zu regional unterschiedlichen Belastungen führen kann.</p>
<h3>Beispielrechnung: Zweitwohnung in Aarau</h3>
<p>Ein Ehepaar aus Aarau besitzt eine Zweitwohnung (Wert: 900.000 Franken, Eigenmietwert: 44.000 Franken) und eine Renditeliegenschaft (Wert: 1,2 Mio. Franken, Mietertrag: 100.000 Franken). Das Gesamtvermögen beträgt 3 Mio. Franken, das Erwerbseinkommen 120.000 Franken. Vor dem Systemwechsel beträgt die Steuerlast 29.400 Franken. Nach dem Systemwechsel sinkt sie um 2.700 Franken auf 26.700 Franken, da der Eigenmietwert entfällt. Allerdings reduziert sich der Schuldzinsabzug von 45.000 auf 18.000 Franken (40 % des Gesamtvermögens), was den Vorteil teilweise schmälert. Sollte der Kanton eine Liegenschaftssteuer einführen, könnte dies die Steuerlast wieder erhöhen.</p>
<h3>Handlungsempfehlungen</h3>
<p>Die SVIT-Analyse empfiehlt Zweitwohnungsbesitzern folgende Maßnahmen:</p>
<h4>Vorziehen von Investitionen</h4>
<p>Energiespar- und Umweltschutzmaßnahmen sollten vor Inkrafttreten der Reform umgesetzt werden, um die bisherigen Abzugsmöglichkeiten zu nutzen.</p>
<h4>Prüfung der Vermögensstruktur</h4>
<p>Eine Reduktion der Hypothekenschulden kann die Einschränkungen beim Schuldzinsabzug abmildern, sollte aber unter Berücksichtigung der Opportunitätskosten erfolgen.</p>
<h4>Regionale Unterschiede beachten</h4>
<p>Da die Liegenschaftssteuer kantonal geregelt wird, sollten Eigentümer die Entwicklungen in ihrem Kanton verfolgen, insbesondere in Tourismusregionen wie dem Wallis.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Ein Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts entlastet Zweitwohnungsbesitzer durch den Wegfall der Besteuerung des fiktiven Mietwerts. Gleichzeitig führt die eingeschränkte Abzugsmöglichkeit für Schuldzinsen und Investitionen sowie die mögliche Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer zu neuen Belastungen. Besonders in Bergkantonen wie dem Wallis könnten Eigentümer von Zweitwohnungen mit höheren Kosten rechnen, falls die Kantone von der neuen Steuer Gebrauch machen. Der SVIT empfiehlt, die steuerlichen Folgen frühzeitig zu prüfen und gegebenenfalls Fachberatung in Anspruch zu nehmen.</p>
<h3>Weiterführendes</h3>
<p>T. Kaufmann, L. Kretz: Auswirkung des Systemwechsels der Wohneigentumsbesteuerung, BDO/SVIT Schweiz, 2025.</p>
<p>(pd, rm)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/abschaffung-eigenmietwert-abstimmung-am-28-september/">Abschaffung Eigenmietwert: Abstimmung am 28. September</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://domleschger-zeitung.ch/abschaffung-eigenmietwert-abstimmung-am-28-september/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Planungszone in Cazis soll verlängert werden</title>
		<link>https://domleschger-zeitung.ch/planungszone-in-cazis-soll-verlaengert-werden/</link>
					<comments>https://domleschger-zeitung.ch/planungszone-in-cazis-soll-verlaengert-werden/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 May 2025 10:48:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles Domleschg]]></category>
		<category><![CDATA[Cazis]]></category>
		<category><![CDATA[Domleschg-Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Portein]]></category>
		<category><![CDATA[Präz]]></category>
		<category><![CDATA[Realta]]></category>
		<category><![CDATA[Sarn]]></category>
		<category><![CDATA[Schauenberg]]></category>
		<category><![CDATA[Summaprada]]></category>
		<category><![CDATA[Tartar]]></category>
		<category><![CDATA[Tignez]]></category>
		<category><![CDATA[Unterdorf]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://domleschger-zeitung.ch/?p=13335</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bauzonen entscheiden darüber, welchen Wert ein Land hat und was darauf gebaut werden darf und nicht gebaut werden darf. Somit kommt einer Einzonung oder Auszonung entscheidende Bedeutung zu. Muß Land</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/planungszone-in-cazis-soll-verlaengert-werden/">Planungszone in Cazis soll verlängert werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bauzonen entscheiden darüber, welchen Wert ein Land hat und was darauf gebaut werden darf und nicht gebaut werden darf. Somit kommt einer Einzonung oder Auszonung entscheidende Bedeutung zu. </strong></p>
<p><strong>Muß Land ausgezont werden, zum Beispiel infolge Annahme des Zweitwohnungsgesetzes, so kommt dies Baulandbesitzer <a href="https://domleschger-zeitung.ch/cazis-muss-land-auszonen/" target="_blank" rel="noopener">teuer zu stehen</a>.</strong></p>
<p>Planungszonen haben aber auch in der Ortsplanung &#8211; sofern eine vorhanden ist &#8211; <a href="https://domleschger-zeitung.ch/hochkaraetige-lesung-im-buachlada-kunfermann-in-thusis/" target="_blank" rel="noopener"><strong>eine entscheidende Bedeutung. </strong></a></p>
<p>Derzeit ist in der Gemeinde Cazis eine vom Gemeindevorstand am 23. Mai 2023 erlassene Planungszone mit folgenden Planungszielen in kraft:</p>
<ul>
<li>Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans Siedlung (KRIP-S).</li>
<li>Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des KRIP-S, insbesondere betreffend Sicherstellung einer hochwertigen ortsbaulichen Siedlungsentwicklung nach innen.</li>
</ul>
<p>Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 17. April 2025 beschlossen, die Planungszone um zwei weitere Jahre zu verlängern, so der Gemiendevorstand.</p>
<p>Das DVS hat der Verlängerung der Planungszone bis zum 23. Mai 2027 mit Verfügung vom 12. Mai 2025 zugestimmt.</p>
<p>In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen könnten (Art. 21 Abs. 2 KRG). Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.</p>
<p>Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.</p>
<p>(pd, rm)<br />
(Bild: Bauzonen Cazis &#8211; SwissTopo / Geo GR)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/planungszone-in-cazis-soll-verlaengert-werden/">Planungszone in Cazis soll verlängert werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://domleschger-zeitung.ch/planungszone-in-cazis-soll-verlaengert-werden/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Schutzraumpflichten wegen Ukraine-Krieg</title>
		<link>https://domleschger-zeitung.ch/neue-schutzraumpflichten-wegen-ukraine-krieg/</link>
					<comments>https://domleschger-zeitung.ch/neue-schutzraumpflichten-wegen-ukraine-krieg/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Oct 2024 14:57:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles Domleschg]]></category>
		<category><![CDATA[Domleschg-Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft Domleschg]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://domleschger-zeitung.ch/?p=12842</guid>

					<description><![CDATA[<p>Für Bauherren heißt es, Bauen wird bald noch ein großes Stück teurer. Wegen neuen Schutzraumgesetzen. Die Ersatzabgben steigen massivst. Und eine Schutzraumpflicht gilt neu auch für Umbauten. Und für Erweiterungsbauten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/neue-schutzraumpflichten-wegen-ukraine-krieg/">Neue Schutzraumpflichten wegen Ukraine-Krieg</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Für Bauherren heißt es, Bauen wird bald noch ein großes Stück teurer. Wegen neuen Schutzraumgesetzen.</strong></p>
<p><strong>Die Ersatzabgben steigen massivst. Und eine Schutzraumpflicht gilt neu auch für Umbauten. Und für Erweiterungsbauten. Sowie für Umnutzungen. </strong></p>
<p><strong>Die Welt ist im Wandel. Nato und ihrem Anhängsel EU stehen neue Kräfte wie die BRICS entgegen, die Welt wird multipolar. Der Stellvertreterkrieg zwischen Nato und Rußland scheint sich zudem nicht gut für den Westen zu entwickeln. </strong></p>
<p><strong>Angesichts der veränderten globalen Sicherheitslage seien die Schutzbauten für den Bundesrat von großer Bedeutung, so dieser in einer Mitteilung.</strong></p>
<p><strong>Er wolle darum die bestehende Schutzbauinfrastruktur erhalten und hat dazu an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2024 eine Revision der Zivilschutzverordnung (ZSV) in die Vernehmlassung geschickt.</strong></p>
<p><strong>Kernpunkte seien der Ersatz alternder Schutzbaukomponenten, die Anpassung der Schutzraumbaupflicht sowie die Erhöhung der Ersatzbeiträge. Damit soll die Widerstandsfähigkeit der Schweiz im Falle eines bewaffneten Konflikts gewährleistet werden.</strong></p>
<p>Die Schweiz hat in den letzten 60 Jahren eine umfassende Schutzbauinfrastruktur für die Bevölkerung, die Führungsorgane und den Zivilschutz aufgebaut.</p>
<p>Die sich verändernde globale Sicherheitslage, insbesondere der anhaltende Krieg in der Ukraine und andere regionale Konflikte, unterstreichen für den Bundesrat die Bedeutung einer solchen Infrastruktur, so der Bundesrat. Diese Entwicklungen zeigen, daß bewaffnete Konflikte auch im 21. Jahrhundert eine reale Bedrohung darstellen, so seine weitere Erkenntnis.</p>
<p>Mit den vorgeschlagenen Änderungen in der Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) wolle der Bundesrat die Widerstandsfähigkeit der Schweiz im Falle eines bewaffneten Konflikts erhalten.</p>
<p>Die Änderungen erfolgen auf der Grundlage eines Konzeptes zum Werterhalt der Schutzräume und Schutzanlagen, das das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) zusammen mit den Kantonen entwickelt hat.</p>
<h3>Kernpunkte der geplanten Vorlage</h3>
<p>Der Grundsatz, dass für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ein Schutzplatz in Wohnortnähe zur Verfügung stehen soll, bleibt unverändert. Zusätzlich wird der Schutzbedarf für Führungsorgane und den Zivilschutz in Krisenzeiten berücksichtigt.</p>
<p>Um eine ausreichende Anzahl einsatzbereiter Schutzbauten sicherzustellen, sind Maßnahmen für deren Werterhalt und Erneuerung vorgesehen.</p>
<p>Dies beinhaltet den Ersatz alternder Komponenten wie Belüftungsaggregate und Schutzfilter.</p>
<h3>Ausehnung der Schutzraumpflicht auf Umbauten und Erweiterungsbauten sowie bei Nutzungsänderungen</h3>
<p>Damit den Veränderungen im Wohnungsbau Rechnung getragen wird, soll die Schutzraumbau- bzw. Ersatzbeitragspflicht auf Erweiterungs- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen ausgeweitet werden.</p>
<p>Zur Erneuerung der Schutzanlagen für die Führungsorgane und den Zivilschutz plant der Bund ein umfangreiches Investitionsprogramm.</p>
<p>Über die nächsten 15 Jahre sollen rund 200 Schutzanlagen modernisiert werden.</p>
<h3>Bund will vom Steuerzahler 220 Millionen Franken holen</h3>
<p>Die Gesamtkosten dafür werden auf etwa 220 Millionen Franken geschätzt.</p>
<p>Aktuell stehen jährlich 9 Millionen Franken für diesen Zweck zur Verfügung.</p>
<p>Um das Erneuerungsprogramm umzusetzen, ist ab 2027 eine Erhöhung des jährlichen Budgets auf 14 bis 15 Millionen Franken notwendig. Dies bedeutet einen zusätzlichen Finanzbedarf von 5 bis 6 Millionen Franken pro Jahr.</p>
<h3>Erhöhung der Ersatzbeiträge von 800 auf 1.400 Franken</h3>
<p>Grundsätzlich muss bei einem Neubau eines Wohnhauses ein Schutzraum erstellt werden.</p>
<p>Falls dies nicht notwendig oder möglich ist, hat die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag zu entrichten.</p>
<p>Die Kosten für den Werterhalt und die Erneuerung der Schutzräume für die Bevölkerung können die Kantone mit Ersatzbeiträgen finanzieren, wofür gesamtschweizerisch rund 880 Millionen Franken zur Verfügung stehen.</p>
<p>Um die gestiegenen Kosten für den Schutzraumbau besser abzudecken, ist eine Erhöhung der Ersatzbeiträge von 800 auf 1400 Franken pro Schutzplatz geplant. Diese Anpassung ist notwendig, da die Ersatzbeiträge seit 2012 nicht mehr an die aktuellen Mehrkosten für die Erstellung eines Schutzplatzes angepaßt wurden.</p>
<h3>Umsetzung der Maßnahmen “entscheidend”</h3>
<p>Schließlich sieht die Revision vor, die Befugnis des Bundes zur Datenerhebung bei den Kantonen zu erweitern. Dies soll eine bessere Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen im Bereich Schutzbauten ermöglichen und als Planungsgrundlage dienen.</p>
<p>Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist entscheidend, um auch in Zukunft eine adäquate Schutzbauinfrastruktur für die Schweizer Bevölkerung zu gewährleisten.</p>
<p>Die Vernehmlassung zur Änderung der Zivilschutzverordnung läuft bis am 7. Februar 2025.</p>
<h3>Weiterführendes</h3>
<ul class="list-unstyled">
<li><a class="icon icon--before icon--pdf" title="" href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/90158.pdf" target="_blank" rel="noopener">Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens<span class="text-dimmed"> (PDF, 176 kB)</span></a></li>
</ul>
<ul class="list-unstyled">
<li><a class="icon icon--before icon--pdf" title="" href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/90159.pdf" target="_blank" rel="noopener">Verordnung über den Zivilschutz<span class="text-dimmed"> (PDF, 195 kB)</span></a></li>
</ul>
<p>(pd)<br />
(Foto: Bundesamt für Bevölkerungsschutz)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/neue-schutzraumpflichten-wegen-ukraine-krieg/">Neue Schutzraumpflichten wegen Ukraine-Krieg</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://domleschger-zeitung.ch/neue-schutzraumpflichten-wegen-ukraine-krieg/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neuerungen beim Zweitwohnungs-Gesetz ab 1. Oktober in kraft</title>
		<link>https://domleschger-zeitung.ch/neuerungen-beim-zweitwohnungs-gesetz-ab-1-oktober-in-kraft/</link>
					<comments>https://domleschger-zeitung.ch/neuerungen-beim-zweitwohnungs-gesetz-ab-1-oktober-in-kraft/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Sep 2024 10:57:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles Domleschg]]></category>
		<category><![CDATA[Domleschg-Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft Domleschg]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://domleschger-zeitung.ch/?p=12801</guid>

					<description><![CDATA[<p>Auch im Domleschg gibt es verfallende Altbauten, die nicht saniert werden wegen der Zweitwohnungs-Gesetzgebung. Die Zweitwohnungsinitiative des Fünfwohnungsbesitzers Franz Weber, der unter anderem eine Wohnung in Paris besaß, aber geltend</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/neuerungen-beim-zweitwohnungs-gesetz-ab-1-oktober-in-kraft/">Neuerungen beim Zweitwohnungs-Gesetz ab 1. Oktober in kraft</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<header data-v-7cfdebd7="">
<div class="pt-3 pb-4 w-full xl:pt-18 xl:pb-18 container-px" data-v-7cfdebd7="">
<div class="grid relative grid-cols-1 w-full xl:grid-cols-2 xl:flex-auto min-h-[60vh]" data-v-7cfdebd7="">
<div class="order-2 px-6 sm:px-0 xl:order-1 xl:px-17" data-v-7cfdebd7="">
<div class="slide-up sm:typo-300 mt-6 mb-12 max-w-text font-semibold sm:mt-9 sm:w-5/6" data-v-7cfdebd7="">
<p><strong>Auch im Domleschg gibt es verfallende Altbauten, die nicht saniert werden wegen der Zweitwohnungs-Gesetzgebung.</strong></p>
<p>Die Zweitwohnungsinitiative des Fünfwohnungsbesitzers Franz Weber, der unter anderem eine Wohnung in Paris besaß, aber geltend machte, er vermiete ja seine Zweitwohnung und Drittwohnung wie auch die Viertwohnung und die Fänftwohnung ist nach wie vor umstritten.</p>
<p>Es gibt starke Befürworter aber auch starke Stimmen, die geltend machen, daß die Verbote der Zweitwohnungsinititiative dazu führen, daß historisch gewachsene Bauten verfallen.</p>
<p>Per 1.Oktober 2024 treten Änderungen am Zweitwohnungsgesetz (ZWG) in Kraft, die auf einen politischen Vorstoß des Bündner Nationalrates Martin Candinas (Die Mitte) zurückgehen. Dies berichtet der Schweizer Tourismus-Verband.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</header>
<div class="flex">
<div class="w-full lg:w-4/5">
<div class="container-px">
<div class="sidebar px-6 sm:px-0 xl:px-17">
<div data-editor-target="components">
<section data-editor-target="0">
<div class="container-pb-image">
<div class="!max-w-text sidebar:px-0 prose-sm sm:prose">
<p>Die Änderungen sollen dazu führen, daß es attraktiver wird, altrechtliche Wohnungen zu sanieren und deren Zerfall entgegenzuwirken. Neu ist es erlaubt:</p>
<ul>
<li>beim Abbruch und Wiederaufbau altrechtlicher Wohnungen die Wohnfläche um maximal 30 Prozent zu erweitern.</li>
<li>beim Umbau, Abbruch und Wiederaufbau altrechtlicher Wohnungen zusätzliche Erst- oder Zweitwohnungen und Gebäude zu schaffen.</li>
<li>beim Wiederaufbau altrechtlicher Wohnungen eine geringfügige Standortverschiebung auf demselben Grundstück vorzunehmen.</li>
</ul>
<h3>Hintergrund</h3>
<p>Das Volk nahm am 11. März 2012 die Zweitwohnungsinitiative an, so der Schweizer Tourismus-Verband. Mit der Annahme der Initiative wurde der Bau von zusätzlichen Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent verboten.</p>
<p>Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG) setzt den Verfassungsartikel über die Zweitwohnungen um und ist seit dem 1. Januar 2016 in kraft.</p>
<p>Das Gesetz wurde vom Parlament ausgearbeitet und hat zum Ziel, das Hauptanliegen der Initiative umzusetzen, nämlich keine neuen Zweitwohnungen auf der grünen Wiese, keine Kulturlandverschwendung und keine weitere Zersiedelung mit Zweitwohnungen zuzulassen.</p>
<p>Die schönen Streusiedlungen die es vielfach in der Schweiz gibt und die Touristen aus aller Welt anlocken wären nie entstanden, hätte es damals schon solche rigiden Gesetze gegeben.</p>
<p>Der Schweizer Tourismus-Verband erläutert weiter:</p>
<p>Wohnungen, die bereits vor Annahme der Initiative, also dem 11. März 2012, gebaut oder bewilligt waren, sind nicht vom Verbot betroffen.</p>
<h3>Altrechtliche Bauten</h3>
<p>Solche Wohnungen werden heute als <strong>altrechtliche Bauten</strong> bezeichnet und sind in der Art der Nutzung frei.</p>
<p>Konkret bedeutet dies, daß diese weiterhin als Erst- oder Zweitwohnungen verkauft oder vermietet werden dürfen, ungeachtet davon, wie hoch der Prozentsatz an Zweitwohnungen in einer Gemeinde ist.</p>
<p>Trotzdem gibt es Einschränkungen: So durfte bis anhin bei einem Umbau einer solchen altrechtlichen Wohnung der Wohnraum zwar bereits um maximal 30 Prozent erweitert werden, die Schaffung von zusätzlichen Wohnungen war jedoch verboten.</p>
<h3>Zerfall und Abwanderung</h3>
<p>Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes haben sich einige Schwierigkeiten bei deren Umsetzung ergeben: Durch die <strong>eingeschränkte Nutzung altrechtlicher Liegenschaften</strong> werden <strong>dringend notwendige Investitionen in Altliegenschaften nicht getätigt.</strong></p>
<p>Denn die <strong>wirtschaftliche Attraktivität einer solchen Sanierung sinkt massiv</strong>, wenn den dadurch neu entstehenden Wohnungen eine Nutzungsbeschränkung auferlegt wird.</p>
<p>Es droht ein <strong>absehbarer Zerfall</strong> der Bausubstanz, welcher das Dorfbild negativ beeinflußt. Angesichts veralteter Bauten, welche die modernen Standards nicht erfüllen, dürften dabei vermehrt Einwohner abwandern oder am Dorfrand bauen (Donut-Effekt). Dies widerspricht dem ursprünglichen Sinn der Initiative.</p>
<h3>Haltung STV</h3>
<p>Der STV hat sich im parlamentarischen Prozeß für die Annahme der Änderungen am Zweitwohnungsgesetz eingesetzt.</p>
<p>Er ist überzeugt, daß mit den Anpassungen das Ziel der Initiative keineswegs beeinträchtigt wird, sondern zu einem florierenden Dorfzentrum beiträgt.</p>
<p>Die Lockerung des Gesetzes für altbaurechtliche Bauten fördert die Verdichtung im Zentrum und die Modernisierung der Gebäude.</p>
<p>Gerade im Hinblick auf größere und kostspielige Ausbauten im Bereich der nachhaltigen Strom- und Heizungsmöglichkeiten, sind die dadurch neu entstehenden Anreize wünschenswert, so der Tourismusverband.</p>
<p>(rm)<br />
(Foto: STV)</p>
</div>
</div>
</section>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/neuerungen-beim-zweitwohnungs-gesetz-ab-1-oktober-in-kraft/">Neuerungen beim Zweitwohnungs-Gesetz ab 1. Oktober in kraft</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://domleschger-zeitung.ch/neuerungen-beim-zweitwohnungs-gesetz-ab-1-oktober-in-kraft/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gemeinde-Versammlung in Thusis</title>
		<link>https://domleschger-zeitung.ch/gemeinde-versammlung-in-thusis-2/</link>
					<comments>https://domleschger-zeitung.ch/gemeinde-versammlung-in-thusis-2/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Aug 2024 22:07:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles Domleschg]]></category>
		<category><![CDATA[Cazis]]></category>
		<category><![CDATA[Caznerwiesen]]></category>
		<category><![CDATA[Domleschg-Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Thusis]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft Domleschg]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://domleschger-zeitung.ch/?p=12712</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) und die Raumplanungsverordnung (RPV) wurden im Jahre 2014 revidiert, Dadurch haben sich die Rahmenbedingungen für die kommunale Raumplanung stark geändert. Dazu gehört unter anderem die Siedlungsentwicklung</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/gemeinde-versammlung-in-thusis-2/">Gemeinde-Versammlung in Thusis</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) und die Raumplanungsverordnung (RPV) wurden im Jahre 2014 revidiert, Dadurch haben sich die Rahmenbedingungen für die kommunale Raumplanung stark geändert. </strong></p>
<p>Dazu gehört unter anderem die Siedlungsentwicklung nach innen und<br />
haushälterische Nutzung des Bodens und weniger Bauland, teilweise mußten Gemeinde Bauland auszonen (Domleschger Zeitung berichtete damals, siehe unten).</p>
<p>Solche Landschaften wie im Appenzell oder Berner Oberland mit verstreuten Höfen könnten also heute nicht mehr entstehen.</p>
<p>Kantone und Gemeinden sind seitdem aufgefordert, ihre<br />
Planungsinstrumente den neuen Grundlagen und Gesetzen anzupassen.</p>
<p>Der Kanton Graubünden kam der Forderung mit der Revision des kantonalen Richtplans (KRIP) sowie des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) bereits nach.</p>
<p>Dabei sind neue Anforderungen an die Gemeinden gestellt worden.</p>
<p>Die Gemeinden haben ihre Ortsplanung zu revidieren und die Vorgaben<br />
von Bund und Kanton umzusetzen.</p>
<h3>Neues Baugesetz</h3>
<p>Auch das Baugesetz muß bei der Gesamtrevision der Ortsplanung revidiert werden.</p>
<p>Zweifellos ist eine Ortsplanung notwendig, denn augenscheinlich gibt es eine solche in Thusis kaum. So hat man beispielsweise bei der Erschließung der inzwischen munter mit mehrstöckigen Bauten bebauten Caznerwiesen vergessen, auch Straßen einzuplanen, die breit genug sind, daß ein Bus durchpaßt. In der Folge wird nun voraussichtlich die Fraktion Caznerwiesen ihre Haltestelle verlieren und alle die dort wohnen werden zur Landi laufen müssen wo gegenwärtig eine neue Haltestelle entsteht.</p>
<h3>Bauland-Fragen</h3>
<p>Apropos Bauen: Thusis will Bauland mobilisieren.<br />
Was harmlos klingt, heißt im Klartext: Für bereits bestehende Bauzonen können die Gemeinden gemäß Art. 199 KRG neu eine Bauverpflichtung anordnen.</p>
<h3>Viel Bürokratie</h3>
<p>Wie alle neuen Gesetze und Verordnungen führen diese zu viel Bürokratie. Interessierte Bürger, die sich noch einlesen wollen vor der Gemeinde-Versammlung können hier die Unterlagen studieren. Es sind nicht wenige:</p>
<div class="aside-itm">
<div class="aside-itm-content">
<div class="lnks-lst">
<ul>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/20240726170132.pdf" target="_blank" rel="noopener">Botschaft Gemeindeversammlung vom 21.08.2024<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/BauG-Thusis_ab-Juni-2024_Schlussfassung.pdf" target="_blank" rel="noopener">Baugesetz (BauG)<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Teilrevision-des-Abwasserentsorgungs-und-Wasserversorgungsg.pdf" target="_blank" rel="noopener">Teilrevision des Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsgesetzes vom 26. September 2004/30. April 1982, 8. Februar 2004/30. April 1982<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Thu_Zonenplan_GGP_Siedlung_Gemeindeversammlung.pdf" target="_blank" rel="noopener">Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan Teil Siedlung, Mst. 1:2’000<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Thu_Zonenplan_GGP_Landschaft_Gemeindeversammlung.pdf" target="_blank" rel="noopener">Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan Teil Landschaft, Mst. 1:5’000<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Thu_GEP_Verkehr_Gemeindeversammlung.pdf" target="_blank" rel="noopener">Genereller Erschliessungsplan Teil Verkehr, Mst. 1:2’000<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Thu_GEP_Ver-und-Entsorgung_Gemeindeversammlung.pdf" target="_blank" rel="noopener">Genereller Erschliessungsplan Teil Ver- und Entsorgung, Mst. 1:2’000<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/PMB_Thusis_Gesamtrevision_Verabschiedung_GV.pdf" target="_blank" rel="noopener">Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Art. 47 RPV für die Fraktion Thusis (PMB)<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Beilage_Uebersicht-der-Vorpruefungsergebnisse-und-Behandlung.pdf" target="_blank" rel="noopener">Übersicht der Vorprüfungsergebnisse und Behandlung<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/2024-Thusis-komplett-Antworten-Mitwirkung-zusammengefuehrt.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antworten Mitwirkung Thusis 2024<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/2024-Mutten-komplett-Antworten-Mitwirkung-zusammengefuehrt.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antworten Mitwirkung Mutten 2024<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Geb.-Nr.-34-34-A.pdf" target="_blank" rel="noopener">Auszüge kommunales Gebäudeinventar, Geb. Nr. 34, 34-A<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Geb.-Nr.-109-109B.pdf" target="_blank" rel="noopener">Auszüge kommunales Gebäudeinventar, Geb. Nr. 109, 109B<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Geb.-Nr.-109A.pdf" target="_blank" rel="noopener">Auszüge kommunales Gebäudeinventar, Geb. Nr. 109A<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Geb.-Nr.-110-110B-110B-A-111.pdf" target="_blank" rel="noopener">Auszüge kommunales Gebäudeinventar, Geb. Nr. 110, 110B, 110B-A, 111<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Geb.-Nr.-180.pdf" target="_blank" rel="noopener">Auszüge kommunales Gebäudeinventar, Geb. Nr. 180<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Geb.-Nr.-188-189-190.pdf" target="_blank" rel="noopener">Auszüge kommunales Gebäudeinventar, Geb. Nr. 188, 189, 190<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Geb.-Nr.-217.pdf" target="_blank" rel="noopener">Auszüge kommunales Gebäudeinventar, Geb. Nr. 217<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Uebersicht-Altdorf-Historische-Substanz.pdf" target="_blank" rel="noopener">Übersicht Altdorf Historische Substanz<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Uebersicht-Neudorf-Historische-Substanz.pdf" target="_blank" rel="noopener">Übersicht Neudorf Historische Substanz<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Bauberatung_Denkmalschutz-Postremise-Thusis.pdf" target="_blank" rel="noopener">Bauberatung Denkmalschutz Postremise Thusis<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Bauberatung_Denkmalschutz-Straja-Thusis.pdf" target="_blank" rel="noopener">Bauberatung Denkmalschutz Straja Thusis<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Inventarliste_DP_Thusis.pdf" target="_blank" rel="noopener">Inventarliste DP Thusis<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Inventarliste_DP_Thusis_Plan_1.pdf" target="_blank" rel="noopener">Inventarliste DP Thusis Plan 1<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Inventarliste_DP_Thusis_Plan_2.pdf" target="_blank" rel="noopener">Inventarliste DP Thusis Plan 2<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Inventarliste_DP_Thusis_Plan_3.pdf" target="_blank" rel="noopener">Inventarliste DP Thusis Plan 3<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Inventarliste_DP_Thusis_Plan_Ueb1.pdf" target="_blank" rel="noopener">Inventarliste DP Thusis Planübersicht<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Rodungsgesuch-Sport-und-Freizeitanlagen.pdf" target="_blank" rel="noopener">Rodungsgesuch<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Rodungsflaechen_Sport-und-Freizeitanlagen_Uebersichtskarte.pdf" target="_blank" rel="noopener">Übersichtskarte, Mst. 1:25’000<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Rodungsflaechen_Sport-und-Freizeitanlagen_Detailplan.pdf" target="_blank" rel="noopener">Detailplan Sportplatz &amp; Crapteig, Mst. 1:1’000 (Rodungs- und Ersatzflächen)<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/ZGP_Dorf_Mutten.pdf" target="_blank" rel="noopener">Zonen- und Genereller Gestaltungsplan Mutten, 1:1’000<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/ZGP_Obermutten_Stafel.pdf" target="_blank" rel="noopener">Zonen- und Genereller Gestaltungsplan Obermutten – Stafel, 1:1’000<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/ZGP_Mutten_uebriges-Gemeindegebiet.pdf" target="_blank" rel="noopener">Zonen- und Genereller Gestaltungsplan Übriges Gemeindegebiet, 1:5’000<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/GEP_Mutten_Dorf_Verkehr.pdf" target="_blank" rel="noopener">Genereller Erschliessungsplan Verkehr Mutten, 1:1’000<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/GEP_Obermutten_Stafel_Verkehr.pdf" target="_blank" rel="noopener">Genereller Erschliessungsplan Verkehr Obermutten – Stafel, 1:1’000<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/GEP_Mutten_Dorf_Ver_Entsorgung.pdf" target="_blank" rel="noopener">Genereller Erschliessungsplan Ver- und Entsorgung Mutten, 1:1’000<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/GEP_Obermutten_Stafel_Ver_Entsorgung.pdf" target="_blank" rel="noopener">Genereller ErschliessungsplanVer- und Entsorgung Obermutten – Stafel, 1:1’000<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/GEP_Mutten_uebriges-Gemeindegebiet.pdf" target="_blank" rel="noopener">Genereller Erschliessungsplan Übriges Gemeindegebiet, 1:5’000<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Gesetz-ueber-die-Lenkung-des-Zweitwohnungsbaus.pdf" target="_blank" rel="noopener">Gesetz über die Lenkung des Zweitwohnungsbaus<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Planungs-und-Mitwirkungsbericht-Fraktion-Mutten-inkl.-Anhaen.pdf" target="_blank" rel="noopener">Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Art. 47 RPV für die Fraktion Mutten (PMB)<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Zukunft-Mutten-Gestaltungskonzept-genehmigt-09.05.2022.pdf" target="_blank" rel="noopener">Zukunft Mutten, Gestaltungskonzept<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Gestaltungsreglement-Mutten.pdf" target="_blank" rel="noopener">Gestaltungsreglement Mutten<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Gewaesserraumausscheidung-Begleitbericht-17.11.2020-inkl.-P.pdf" target="_blank" rel="noopener">Gewässerraumausscheidung, Begleitbericht, 17. November 2020<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Gefahrenzonenausscheidung-Gemeinde-Thusis-Protokoll-Nr.-2_2.pdf" target="_blank" rel="noopener">Gefahrenzonenausscheidung Gemeinde Thusis, Protokoll Nr. 2_2021_12_P der Gefahrenkommission II<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Mutten_Anhang_E_Untermutten_Ein_Aus_Umzonungen_Plan.pdf" target="_blank" rel="noopener">Ein-, Aus-, Umzonung Plan Untermutten<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Mutten_Anhang_G_Stofel_Ein_Aus_Umzonungen_Plan.pdf" target="_blank" rel="noopener">Ein-, Aus-, Umzonung Plan Stofel<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Mutten_Anhang_F_Spina_Ein_Aus_Umzonungen_Plan.pdf" target="_blank" rel="noopener">Ein-, Aus-, Umzonung Plan Spina<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Mutten_Anhang_H_Obermutten_Ein_Aus_Umzonungen_Plan.pdf" target="_blank" rel="noopener">Ein-, Aus-, Umzonung Plan Obermutten<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Ein-Auf-Umzonung_Thusis_Plan_1_GV.pdf" target="_blank" rel="noopener">Ein-, Aus-, Umzonung Thusis Plan 1<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Ein-Auf-Umzonung_Thusis_Plan_2_GV.pdf" target="_blank" rel="noopener">Ein-, Aus-, Umzonung Thusis Plan 2<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Ein-Auf-Umzonung_Thusis_Plan_3_GV.pdf" target="_blank" rel="noopener">Ein-, Aus-, Umzonung Thusis Plan 3<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Ein-Auf-Umzonung_Thusis_Plan_4_GV.pdf" target="_blank" rel="noopener">Ein-, Aus-, Umzonung Thusis Plan 4<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
<li><a href="https://thusis.ch/wp-content/uploads/2024/07/Ein-Auf-Umzonung_Thusis_Plan_5_GV.pdf" target="_blank" rel="noopener">Ein-, Aus-, Umzonung Thusis Plan 5<i class="quick-lnk-ic"></i></a></li>
</ul>
</div>
</div>
</div>
<div class="txt-box"></div>
<hr />
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="js31PvIdOt"><p><a href="https://domleschger-zeitung.ch/freiland-eier-die-gar-keine-sind-aber-10-rappen-aufpreis-kosten/">Freiland-Eier die gar keine sind aber 10 Rappen Aufpreis kosten</a></p></blockquote>
<p><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted"  title="&#8222;Freiland-Eier die gar keine sind aber 10 Rappen Aufpreis kosten&#8220; &#8212; Domleschger Zeitung - Nachrichten aus der Talschaft Domleschg" src="https://domleschger-zeitung.ch/freiland-eier-die-gar-keine-sind-aber-10-rappen-aufpreis-kosten/embed/#?secret=PmVKlcZTXk#?secret=js31PvIdOt" data-secret="js31PvIdOt" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/gemeinde-versammlung-in-thusis-2/">Gemeinde-Versammlung in Thusis</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://domleschger-zeitung.ch/gemeinde-versammlung-in-thusis-2/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Weg mit den gruseligen Steinwüsten auch in Graubünden?</title>
		<link>https://domleschger-zeitung.ch/weg-mit-den-gruseligen-steinwuesten-auch-in-graubuenden/</link>
					<comments>https://domleschger-zeitung.ch/weg-mit-den-gruseligen-steinwuesten-auch-in-graubuenden/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Mar 2024 01:23:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles Domleschg]]></category>
		<category><![CDATA[Cazis]]></category>
		<category><![CDATA[Domleschg-Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Domleschg-Tourismus]]></category>
		<category><![CDATA[Schauenberg]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://domleschger-zeitung.ch/?p=12430</guid>

					<description><![CDATA[<p>Zieht Graubünden nach? Der Kanton Solothurn hat als erster Kanton ein Steinwüsten-Verbot, der Kanton Jura plant dies und viele Gemeinden haben bereits Schotter-&#8222;Gärten&#8220; verboten. Ödnis statt Natur, tote Steine anstatt</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/weg-mit-den-gruseligen-steinwuesten-auch-in-graubuenden/">Weg mit den gruseligen Steinwüsten auch in Graubünden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3><strong>Zieht Graubünden nach? Der Kanton Solothurn hat als erster Kanton ein Steinwüsten-Verbot, der Kanton Jura plant dies und viele Gemeinden haben bereits Schotter-&#8222;Gärten&#8220; verboten.<br />
</strong></h3>
<p><strong>Ödnis statt Natur, tote Steine anstatt Lebewesen. Kein Igel, keine Schnecke, keine Ameise und wohl auch kaum Schmetterlinge können sich in den „Gärten des Grauens“ ansiedeln.</strong></p>
<p>Schottergärten bestehen überwiegend aus Steinen, oft mit Vlies unterlegt oder mit Plastikfolie darunter, damit kein Leben in Form von Pflanzen oder Tieren sich dort bilden kann. Manchmal sind Stein- und Schottergärten sogar darunter noch betoniert.</p>
<p>Man fragt sich, warum Leute, die überhaupt keinen Garten wollen und offenkundig keine Freude an einem solchem haben nicht einfach in ein Mehrfamilienhaus ziehen.</p>
<h3>Tod statt Leben</h3>
<p>Doch Stein- bzw. Schottergärten sind nicht nur tot, sondern werden zudem bei Hitze zu Wärmeinseln. Grünflächen hingegen wären gegen Hitze die natürlichen Klimaanlagen. Unter Bäumen und Sträuchern ist es im Vergleich zu Steingärten nur halb so heiß, wie der Umweltverband „UmverkehR“ im August 2023 aufzeigte (<a href="https://www.umverkehr.ch/aktuell/medienmitteilungen/2023-08-23/sommerhitze-baeume-machen-den-unterschied" target="_blank" rel="noopener">um die 25 Grad anstatt bis 50 Grad</a>).</p>
<p>Und auch Wasser speichern sie natürlich kaum, was wiederum Hochwässer und Überschwemmungen begünstigt, denn es hat in ihnen keine oder nur sehr wenig wasserspeichernde Pflanzen.</p>
<p>Zudem sind sie auch in ästhetischer Hinsicht meist unendlich häßlich.</p>
<p>Schweizer Gemeinden wie Bubendorf BL, Grenchen SO oder Steffisburg BE haben diese bereits verboten.</p>
<p>Und bereits im Herbst 2023 wurde bekannt, daß der Kanton Jura Steingärten in Zukunft verbieten will . Wie «Le Quotidien Jurassien» berichtete sieht der Kanton eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes vor. Die für das Jahr 2025 geplante Revision des Gesetzes soll auch Steingärten einen Riegel schieben, bei denen einige wenige „Alibi“-Pflanzen zwischen Steine oder Schotter gepflanzt werden.</p>
<h3>Eigentumsrechte vs. Bürokratie</h3>
<p>Es stehen sich bei der Frage nach einem Verbot von Schotter- und Steingärten die Eigentumsrechte der Immobilieneigentümer einerseits und andererseits Allgemeininteressen wie die der Landschaftsverschandelung durch häßliche Steingärten aber auch Umweltschutz-Interessen gegenüber.</p>
<p>Schon bei Landwirtschaftsland hat der Gesetzgeber vor vielen Jahrzehnten hart eingegriffen. Niemand geringerer als Christoph Blocher schrieb darüber seine Dissertation<em>: &#8222;Die Funktion der Landwirtschaftszone und ihre Vereinbarkeit mit der schweizerischen Eigentumsgarantie</em>, Dissertation, Universität Zürich, 1972&#8243;. So wird in der Schweiz heute unterschieden zwischen Land, das ein Eigentümer bebauen darf und solchen, auf dem er nicht bauen darf.</p>
<p>Ein weitaus krasserer und härterer Eingriff in die Eigentumsrechte als eine Vorschrift, keine Steinwüsten errichten zu dürfen.</p>
<h3>Kanton Solothurn Vorreiter</h3>
<p>Ernstgemacht hat hingegen nun anderer Kanton. Solothurn.</p>
<p>Solothurn verbietet als erster Kanton Stein- und Schottergärten. Dies beschloß der Kantonsrat mit 52 zu 39 Stimmen.</p>
<p>Auch ausländische Pflanzen sollen raus aus solothurner Gärten, sofern es sich um Neophyten handelt, also Pflanzen, welche die einheimischen Arten verdrängen.</p>
<p>So sprach sich die Mehrheit des Kantonsrats auch dafür aus, das Anpflanzen von invasiven gebietsfremden Pflanzen zu verbieten.</p>
<p>Remo Maßat</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/weg-mit-den-gruseligen-steinwuesten-auch-in-graubuenden/">Weg mit den gruseligen Steinwüsten auch in Graubünden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://domleschger-zeitung.ch/weg-mit-den-gruseligen-steinwuesten-auch-in-graubuenden/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Infoanlaß heute in Thusis</title>
		<link>https://domleschger-zeitung.ch/infoanlass-heute-in-thusis/</link>
					<comments>https://domleschger-zeitung.ch/infoanlass-heute-in-thusis/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Feb 2024 13:06:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles Domleschg]]></category>
		<category><![CDATA[Caznerwiesen]]></category>
		<category><![CDATA[Domleschg-Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Mutten]]></category>
		<category><![CDATA[Obermutten]]></category>
		<category><![CDATA[Thusis]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://domleschger-zeitung.ch/?p=12370</guid>

					<description><![CDATA[<p>Thusis hat in der Vergangenheit keine Ortsplanung gehabt. Was unter anderem etwa dazu führte, daß das Quartier Caznerwiesen seine Bushaltestelle verlieren wird, weil die Gemeinde Thusis ein Quartier erschließen ließ</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/infoanlass-heute-in-thusis/">Infoanlaß heute in Thusis</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="accord-content">
<div class="accord-content-inner">
<section class="sect-txt">
<div class="txt-box">
<p>Thusis hat in der Vergangenheit keine Ortsplanung gehabt. Was unter anderem etwa dazu führte, daß das Quartier Caznerwiesen seine Bushaltestelle verlieren wird, weil die Gemeinde Thusis ein Quartier erschließen ließ mit mehrstöckigen Gebäuden aber die Straße für den Bus nicht breit genug einplante.</p>
<p>Dies ist nur ein Beispiel, <strong>warum eine Ortsplanung wichtig ist bzw. wichtig wäre.</strong></p>
<p>Am heutigen Dienstag des 13. Februar 2024 findet um 18 Uhr ein Infoanlaß in der Mehrzweckhalle (Schule Dorf) über das neue Baugesetz der Gemeinde Thusis (inkl. Fraktion Mutten) mit anschließendem Apéro statt.</p>
<p>Alle Stimmbürger der Gemeinde Thusis (inkl. Fraktion Mutten) sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen, so die Gemeinde in einer Mitteilung.</p>
<p>An diesem Anlaß wird über das neue Baugesetz informiert.</p>
<p>Die Mitwirkungsauflage startet am Donnerstag, 15. Februar 2024 mit der amtlichen Publikation im kantonalen Amtsblatt.</p>
<p>Während der Mitwirkungsauflage werden folgende Sprechstunden angeboten:<br />
<strong>Montag 26. Februar 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr</strong><br />
<strong>Dienstag 27. Februar 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr</strong><br />
<strong>Montag 11. März, 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr</strong></p>
<p>Termine können beim Bauamt Thusis 081 650 09 45 unter Nennung von Anschrift und Anliegen vereinbart werden.</p>
<p>Diese Termine dürfen laut Baumant &#8222;maximal 30 Minuten&#8220; dauern, man sollte also die Fragen, die man hat gut vorbereiten.</p>
<p>Die Gespräche dienen nur zur Klärung von Anliegen und seien keine Mitwirkung, so die Gemeinde Thusis.</p>
<p>Die Mitwirkung habe ausschließlich schriftlich zu erfolgen.</p>
<h3>Was ist von der Revision betroffen?</h3>
<p>Kern der Revision bilden das revidierte Baugesetz sowie der Zonenplan, der<br />
Generelle Gestaltungsplan und der Generelle Erschließungsplan.</p>
<p>Mit der Revision wird zudem das kommunale Gesetz über die Lenkung des<br />
Zweitwohnungsbaus eingeführt.</p>
<h3>Wie kann ich mich informieren und mitwirken?</h3>
<p>Die Veranstaltung bildet den Auftakt zum Mitwirkungsverfahren gemäß<br />
Art. 13 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden.</p>
<p>Im Nachgang werden die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.</p>
<p>Die öffentliche Mitwirkung findet vom 15. Februar bis 15. März 2024 statt. Bei konkreten Fragen können auch Sprechstunden mit der Gemeinde und den Fachplanern gebucht werden.</p>
<p>(rm)</p>
</div>
</section>
</div>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://domleschger-zeitung.ch/infoanlass-heute-in-thusis/">Infoanlaß heute in Thusis</a> erschien zuerst auf <a href="https://domleschger-zeitung.ch">Domleschger Zeitung</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://domleschger-zeitung.ch/infoanlass-heute-in-thusis/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
