Wolfskadaver in Sils. (Foto: Standeskanzlei Graubünden)

Wolfskadaver in Sils. (Foto: Standeskanzlei Graubünden)

Im Domleschg wurde erst kürzlich ein Wolf versehentlich abgeschossen (DZ berichtete). Der Jäger zeigte sich selbst an.

Und ein Jungwolf des Calandarudels wurde ebenfalls erschossen (DZ berichtete). Das Jungtier, das zum Calanda-Rudel gehörte, litt tagelang Qualen, bevor es starb, der Schütze wurde nicht gefunden.

Nun gibt es einen neuen Wolfabschuß, aber dieser ist offenbar mit Sicherheit absichtlich geschehen.

Wie heute behördlicherseits bekanntgegeben wurden, haben Waldarbeiter am 15. März 2016 unterhalb einer Straßenbrücke der Schinstraße auf Gemeindegebiet von Sils i.D. den Kadaver eines Wolfes gefunden.

Der Wolf ist an den Folgen mehrerer Schrotschüsse gestorben.

Beim aufgefundenen Tier handelt es sich aufgrund der bisherigen Erkenntnisse um einen im Jahre 2015 geborenen, männlichen Jungwolf.

Der Kadaver wurde für eine genaue Untersuchung und für die Abklärung der Todesursache dem pathologischen Institut der Universität Bern übergeben.

Mittlerweile steht fest, daß der Wolf an den Folgen mehrerer Schrotschüsse gestorben ist.

Der Tod dürfte bereits vor einigen Tagen eingetreten sein.

Aufgrund der vorgefunden Situation ist davon auszugehen, daß der Wolf nicht an der Fundstelle beschossen wurde, sondern als Kadaver über den Rand der Straßenbrücke ins Tobel entsorgt wurde.

Amt stellt Strafanzeige

Das Amt für Jagd und Fischerei hat bei der Staatsanwaltschaft Graubünden Anzeige gegen Unbekannt erhoben.

Wolf bleibt geschützt

Erst kürzlich hatte sich der Ständerat recht deutlich – mit 26 zu 17 Stimmen – gegen die Wolfsjagd ausgesprochen. Der Vorstoß des ehemaligen Walliser CVP-Ständerats René Imoberdorf wurde abgelehnt.

Geldstrafe

Beim Abschuß eines Wolfs handelt sich um einen Verstoß gegen das eidgenössische Jagdgesetz. Darauf steht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, wobei Schweizer Richter ja so gut wie nie Strafmaße auch nur ansatzweise ausreizen. Dies muß man dazu bemerken, denn  faktisch droht allenfalls eine Geldstrafe und ein vorübergehender Jagdpatent-Entzug, sofern der Schütze ein solches besitzt.

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