Neue Verkehrsanordnungen soll Scharans erhalten. (Symbolbild)

Neue Verkehrsanordnungen soll Scharans erhalten. (Symbolbild)

So sieht der Gemeindevorstand Scharans den neuen Verkehr:

Er beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen wie unten ausgeführt.

Kein Vortritt, Signal 3.02, Scharanserstrasse, zwischen St. Agatha und Scharans, Höhe Einmündung Clusa

Und desweiteren soll eine eine Stop-Aufhebung geben:

Aufhebung Stop, Signal 3.02, Scharanserstraße, in St. Agatha innerorts, Einmündung beim Haus Guidon

Mit diesen Massnahmen soll die Verkehrssicherheit erhöht werden

Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 07.12.2015 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.

Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichungen beim Gemeindevorstand Scharans eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluß im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.

Facebooktwitterredditpinterestlinkedinmailby feather