Meldung des Departement Verkehr
Gestützt auf Art. 14 des Polizeigesetzes der Gemeinde Thusis ersuchen wir die Eigentümer von Liegenschaften längs öffentlicher Strassen, bis Ende Juni die in das Strassenprofil ragenden Äste und Sträucher auf eine Höhe von 4.5 m und einem Profilabstand von 0.30 m zurückzuschneiden. Äste und Sträucher, die in das Trottoir ragen, sind auf eine Höhe von 3.5 m und einen Profilabstand von 0.30 m zurückzuschneiden.
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