Gemeinderat beabsichtigt Verkehrsbehinderungen. (Symbolbild)

Gemeinderat beabsichtigt Verkehrsbehinderungen. (Symbolbild)

Der Gemeinderat Thusis beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:

Verbot für Motorwagen und Motorräder (Sig. 2.13)
Ausgenommen von diesem Verbot sind Fahrten mit Bewilligung der Gemeinde Thusis

– Thusis, Dalauswerweg ab der alten Heinzenbergstrasse bis zur Gemeindegrenze

Höchstgewicht 3,5 t (Sig. 2.16)

– Thusis, Dalauserweg ab der alten Heinzenbergstrasse bis zur Gemeindegrenze

2. Der Dalauserweg zählt nicht zu den Haupterschliessungsstrassen der Gemeinde Thusis und wird daher wenig befahren. Er befindet sich zudem in einem schlechten Zustand. Der Gemeinderat will deshalb das Verkehrsaufkommen auf ein absolutes Minimum reduzieren. Das Befahren der Strasse für Motorwagen und Motorrädern, bis maximal 3.5 t, ist nur noch mit Bewilligungen der Gemeinde gestattet.

3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 4. September 2015 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.

4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeinderat Thusis eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat und publiziert seinen Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.

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