Sils: Stacheldrahtzäune auf GemeindegebietDiese Zäune müssen entfernt werden
Leider musste der Gemeindevorstand feststellen, dass auf Silser Gemeindegebiet immer noch Stacheldrahtzäune verwendet werden. Diese sind gemäss Art.66, Ziff. 2 des Baugesetzes auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten. Die Baubehörde bittet deshalb, diese Zäune zu entfernen und dankt für Ihr Verständnis.