Eigentum verpflichtet, namentlich eine Immobilie. Besonders im Winter müssen Streu- und Räumfahrzeuge ohne Störung fahren können:

Wir bitten alle Grundeigentümer, Hecken, Stauden und Bäume entlang der Gemeindestraßen bis spätestens 31. Oktober 2016 auf die Grundstückgrenze zurückzuschneiden (ab Fahrbahn: 4,5 m / ab Trottoir: 3,0m), sodaß der öffentliche Verkehr nicht behindert wird”, so die Gemeinde Sils im Domleschg in einer aktuellen Mitteilung. 

Sollte dies bis 31. Oktober 2015 nicht erfolgt sein, müßte es die Gemeinde unter Kostenfolge für den Eigentümer veranlassen.

Die Gemeinde dankt den Liegenschaftsverantwortlichen für die umgehende Erledigung und ihr Verständnis.

Anm. d. Red. / Korrigenda: 

Gemeint ist natürlich gewesen der 31. Oktober 2016, nicht 2015. 31. Oktober 2015 wäre auch etwas streng… 

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