Es werden alle Grundeigentümer gebeten, Hecken, Stauden und Bäume entlang der Gemeindestrassen bis spätestens am 31. Oktober 2015 zurückzuschneiden.
(ab Fahrbahn: 4,5m / ab Trottoir 3,0m) so, dass der öffentliche Verkehr nicht behindert wird.
Sollte dies bis am 31. Oktober 2015 nicht erfolgt sein, müsste es die Gemeinde unter Kostenfolge für den Eigentümer veranlassen.
Die Gemeinde dankt Ihnen für das Verständnis und die umgehende Erledigung.
Kommentieren!
Es gibt noch keine Kommentare, Sie können der erste sein!