Scharans erhält eine neue Ortsplanung. Diese war schon 2012 ein Thema (DZ berichtete).
Insbesondere Immobilien- und Bauland-Besitzer, aber auch andere Betroffene interessiert natürlich die Ortsentwicklung und die Ortsplanung.
Neben Geld geht es schließlich auch um die zukünftige Entwicklung der Gemeinde.
Morgen nun beginnt die Frist, in welcher jeder Betroffene Vorschläge einreichen und Einwendungen erheben kann.
Diese Frist läuft dreißig Tage.
In Anwendung von Art. 13 der kant. Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Scharans statt.
Folgende Auflageakten liegen zur Einsicht der Allgemeinheit auf:
– Teilrevision Baugesetz
– Gestaltungsleitfaden Dorfkern
– Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1’000
– Genereller Erschließungsplan 1:1’000
– Entwicklungskonzept
– Neue Wohnquartiere in St. Agatha
– Dichtestudien
Grundlagen: – Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist: 06. Juli 2017 bis 04. August 2017 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
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