Fragebogen bitte ausgefüllt retournieren. (Symbolbild)

Fragebögen für die amtlichen Immobilienschätzungen sind ausgefüllt retournieren, so die Gemeinde Scharans.

Domleschg-Immobilien: Für Immobilienbesitzer in Scharans dürften sich demnächst die Liegenschaftssteuern erhöhen:

Der Kanton Graubünden ist mit den normalerweise turnusmäßig alle 10 Jahre stattfindenden Grundstücksschätzungen wegen EDV-Problemen um viele Jahre hintendran.Dies führte zuletzt bei der Gemeindetagung in Cazis zu großer Kritik und zu langwierigen Ausführungen von Regierungsrätin Barbara Janom-Steiner.

Die Gemeindevertreter kritisierten, daß den Gemeinden Steuereinnahmen entgingen, weil die Liegenschaften schon über viel zu lange Zeit nicht mehr neu eingeschätzt wurden (Amtliche Schätzungen).

Orientierung an die Grundeigentümer von Scharans

Offenbar wird hier die amtliche Schätzung, die normalerweise vor 6 Jahren fällig gewesen wäre, nachgeholt.

Die letzte Durchschätzung der überbauten Grundstücke auf dem Gemeindegebiet Scharans fand im Jahre 2000 statt.

Bei Liegenschaftssteuern geht es nicht um kleine Beträge: Amtliche Immobilienschätzungen in Scharans

Bei Liegenschaftssteuern geht es nicht um kleine Beträge: Amtliche Immobilienschätzungen in Scharans

Der Kantonale Schätzungsbezirk 2 Thusis begann am 01. April 2016 mit der 4. Durchschätzung in der Gemeinde Scharans. Mit Ausnahme der nach 1. April 2014 geschätzten Objekten erfolgt die Revision aller überbauten Grundstücke, so die Gemeinde Scharans.

Höhere Liegenschaftssteuer-Rechnungen stehen ins Haus

Weil die Liegenschaftspreise in den letzten 16 Jahren um einiges gestiegen sind, dürfte für die meisten Immobilienbesitzer die nächste Liegenschaftssteuer-Rechnung um einen satten Batzen höher ausfallen.

Oder wie es die Gemeinde Scharans neutral formuliert “Die Schätzungen werden den aktuellen Marktverhältnissen angepaßt.”

Doch die Immobilienpreise im Domleschg gerade in Talgemeinden wie Scharans mit sehr hoher Bautätigkeit und teilweise Bauland-Knappheit, dürfte bei den meisten Liegenschaften es sich so verhalten, daß die Marktverhältnisse keine niedrigeren oder gleichbleibenden Schätzungspreise geben.

Liegenschaftssteuer bei 1 Promille

Die Liegenschaftssteuer in Scharans liegt gemäß Auskunft der Gemeinde zurzeit bei 1 Promille.

Wo sind Besichtigungen notwendig, wo nicht?

Bei bereits früher geschätzten Objekten ohne wesentliche Veränderungen sind grundsätzlich keine Besichtigungen mehr vorzunehmen. Umso wichtiger ist die Mitwirkung der Grundeigentümer im Verfahren. Sie werden deshalb gebeten, den Fragebogen, den Sie vor der Revisionsschätzung erhalten, vollständig beantwortet zurückzusenden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Kantonale Schätzungsbezirk 2, Feldstraße 2, 7430 Thusis, Tel. 081 257 53 40, gerne zur Verfügung.

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