Der öffentliche Grund darf nicht privat genutzt werden.

Der öffentliche Grund darf nicht als Lager- und Abstellplatz genutzt werden.

Im Domleschg gibt es Gemeinden, die unternehmen über Jahre hinweg bis heute nicht mal etwas, wenn Leute illegal öffentlichen Grund bebauen und warten, bis Aufsichtsbeschwerde beim Amt für Gemeinden eingereicht wird (DZ berichtete hier und hier).

Anders in Scharans:

Die Gemeinde teilt aktuell mit, daß das Lagern von privatem Holz, Fahrzeugen und Gegenständen jeglicher Art ist auf öffentlichem Grund untersagt sei.

Die Bevölkerung wird gebeten, als Lager- und Abstellplätze ausschließlich privaten Grund zu benützen. Für Fahrzeuge (exkl. Anhänger) stellt die Gemeinde gegen eine monatliche Gebühr einen öffentlichen Parkplatz zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Gemeindekanzlei.

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