Aktuell steht die Steuerklärung für Private und Firmen zur Einreichung an (Private ohne Fristerstreckung jetzt, Unternehmen haben noch einige Monate Zeit).

Wer etwas gibt, der hat normalerweise weniger.

Allerdings nicht immer.

Aktuell ein kleiner Steuertipp: Wer spendet, kann Spenden absetzen, das ist weithin bekannt.

Was viel weniger bekannt ist, ist, daß man mit Spenden unterm Strich sogar mehr Geld haben kann.

Und zwar, indem man den Betrag spendet, der einen in der Steuerprogression eine Stufe tiefer in der Einstufung fallen läßt.

Dann ist die Ersparnis höher als die Spende. Besonders, wenn das Einkommen oder der Firmengewinn so liegt, daß gerade eine Steuerprogressionsstufe übersprungen wurde.

Was viele nicht wissen: Durch Spenden kann man nicht nur Steuern sparen, sondern man kann steuerlich besser stehen als ohne Spende. Dann, wenn man in der Progression durch die Spende weniger Steuern zahlt, als man als Spende gespendet hat.

Was viele nicht wissen: Durch Spenden kann man nicht nur Steuern sparen, sondern man kann steuerlich besser stehen als ohne Spende. Dann, wenn man in der Progression durch die Spende weniger Steuern zahlt, als man als Spende gespendet hat.

Denn durch eine Spende, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt, ist es durchaus möglich Steuern einzusparen.

Wie genau das funktioniert und was es dabei alles zu beachten gilt, soll im Folgenden erläutert werden.

Spenden sind grundsätzlich absetzbar

Wer seine Steuererklärung selbst ausfüllt, der weiß vermutlich, daß es erlaubte Steuerabzüge gibt.

Dabei handelt es sich beispielsweise um die Kosten, die entstehen, wenn täglich ein längerer Weg zur Arbeit bewältigt werden muß. Auch Kosten, die in der Ausbildung entstehen, können steuerlich abgesetzt werden.

Jedoch sind neben diesen beiden sehr bekannten Bereichen auch die Spenden ein absetzbarer Punkt.

Es handelt sich dabei um Zahlungen an gemeinnützige Organisationen. Vielen Personen ist gar nicht klar, daß damit die Spenden gemeint sind.

Eine Spende ist sowohl eine freiwillige Geldleistung, ebenso wie andere Vermögenswerte, die der Organisation übergeben werden. Es muß sich somit nicht zwingend um eine Spende im Sinne von Bargeld handeln.

Auch Vermögenswerte, wie beispielsweise die Wertschriften oder die Liegenschaften gelten als Spende und sind damit steuerlich absetzbar. Der Wert muß vorab jedoch unbedingt konkret festgelegt werden, ihn gilt es im Zweifel nachzuweisen.

Einschränkungen

Allerdings gibt es bei der Geltendmachung von Spenden auch Einschränkungen. Es muß sich bei dem Empfänger um eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in der Schweiz handeln.

Die steuerliche Geltendmachung ist also nicht für jede gemeinnützige Organisation möglich.

Bereits bei der Vergabe der Spende sollte das berücksichtigte werden. Außerdem muß die Spende mindestens 100 Franken betragen. Alternativ muß die Spende einen Wert von mindestens 100 Franken haben, wenn es sich beispielsweise um einen gespendeten Gegenstand handelt (sogenannte Sachspenden).

Wenn diese beiden Kriterien erfüllt sind, kann von der direkten Bundessteuer ein Betrag bis zu 20 Prozent des Reineinkommens abgezogen werden.

Hierbei muß es sich nicht zwingend um eine natürliche Person handeln. Auch eine juristische Person wird akzeptiert. In diesem Fall handelt es sich dann nicht um das Reineinkommen, sondern um den Gewinn.

Allerdings werden Mitgliederbeiträge nicht berücksichtigt. Auch der Zweck der Organisation ist entscheidend.

Handelt es sich um eine Organisation, die einen reinen Kultuszweck verfolgt, kann die Spende nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Ebensowenig sind die „Zeitspenden“ absetzbar. Dabei handelt es sich um Arbeitsstunden, welche für die Organisation geleistet wurden. Diese können nicht umgerechnet und anschließend abgesetzt werden.

Von vorneherein ausgeschlossen sind des weiteren die Kantons- und Gemeindesteuern.

Facebooktwitterredditpinterestlinkedinmailby feather