Wenn Land plötzlich in einer Gewässerschutzzone liegt, verändert sich zweifelsfei er Wert. Daher dürfe die folgende Meldung aus Sils im Domleschg einige Immobilienbesitzer interessieren:

Schutzzonenausscheidung für das Pumpwerk Albula und die Quellen “Fontana Radisch” und Armenwald, Gemeinde Sils im Domleschg

Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 und Art. 24 der kantonalen Gewässerschutzgesetzes vom 8. Juni 1997 hat der Gemeindevorstand von Sils im Domleschg die Schutzzonenausscheidung für das Pumpwerk Albula (auf Gemeindegebiet Scharans und Sils im Domleschg) und die Quellen Fontana Radisch und Armenwald (auf Gemeindegebiet Sils im Domleschg) erarbeiten lassen.

Öffentliche Auflage der Akten:

Schutzzonenpläne: 1 : 2‘000 vom 7.4.2016 und 25.4.2016
Hydrogeologische Berichte vom 27.4.2016 und 28.4.2016
Schutzzonenreglement vom 28.4.2016

Die Unterlagen liegen ab Publikationsdatum während 30 Tagen in der Gemeindekanzlei Sils im Domleschg auf (Einsicht während der Schalterstunden oder gemäß telefonischer Vereinbarung, Tel. 081 651 12 79).

Wer durch die Schutzzonenausscheidung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung zu haben glaubt, kann innert 30 Tagen ab heutigem Publikationsdatum Einsprache gegen den Schutzzonenplan und das Schutzzonenreglement erheben.

Einsprachen sind schriftlich beim Gemeindevorstand einzureichen.

Sie müssen eine Begründung und einen Antrag enthalten.

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