Es ist untersagt, Lastwagen, Anhänger, bau- und landwirtschaftliche Maschinen
und Geräte, Wohnwagen und Wohnmobile sowie nicht eingelöste Fahrzeuge auf
öffentlichen Parkplätzen zu parkieren resp. abzustellen.
Es ist untersagt, Lastwagen, Anhänger, bau- und landwirtschaftliche Maschinen
und Geräte, Wohnwagen und Wohnmobile sowie nicht eingelöste Fahrzeuge auf
öffentlichen Parkplätzen zu parkieren resp. abzustellen.