Parkverbot auf öffentlichen Parküplätzen. (Symbolbild)

Parkverbot auf öffentlichen Parküplätzen. (Symbolbild)

Es ist untersagt, Lastwagen, Anhänger, bau- und landwirtschaftliche Maschinen
und Geräte, Wohnwagen und Wohnmobile sowie nicht eingelöste Fahrzeuge auf
öffentlichen Parkplätzen zu parkieren resp. abzustellen.

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