Thusis soll (teilweise) neu erschlossen werden.

Dazu gab es eine Urnenabstimmung im Oktober 2015.

Offenbar war der Kanton nicht mit allem einverstanden.

Etwa bei den Caznerwiesen bzw. der Obercaznerwisa (die Caznerwiesen neben Summaprada kamen vor langer Zeit zu Thusis: angeblich hatte damit ein Pfarrer Trinkschulden beglichen und so kamen sie zu Thusis) mußte das Genehmigungsverfahren sistiert werden aber es gibt weitere Änderungen:

Bildschirmfoto 2016-07-14 um 02.48.28Die Regierung des Kantons Graubünden hat mit Beschluß vom 28. Juni 2016 (Protokoll Nr. 620) die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Thusis an der Urnenabstimmung vom 18. Oktober 2015 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung mit zwei Sistierungen, einer formellen Korrektur, Anliegen, Hinweisen und Empfehlungen genehmigt:

Die wesentlichen Inhalte des Entscheids sind:

  • Das Genehmigungsverfahren für den Zonenplan 1:1‘000 Obercaznerwisa vom 18. Oktober 2015 wird sistiert, bis der kantonale Richtplan Siedlung rechtskräftig ist oder bis für die im Plan vorgesehenen Einzonungen eine entsprechende Kompensation vorliegt.
  • Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1‘000 Schwimmbad vom 18. Oktober 2015 wird mit folgender direkter Korrektur (gemäss Art. 49 Abs. 3 KRG im Einvernehmen mit der Gemeinde) und folgendem Vorbehalt genehmigt
  1. Die statische Waldgrenze im Bereich des Gebäudes beim Nollakanal wird im Einvernehmen mit der Gemeinde aufgehoben.
  2. Das Genehmigungsverfahren für die Zone für öffentliche Bauten wird sistiert, bis der kantonale Richtplan Siedlung rechtskräftig ist oder bis für die im Plan vorgesehenen Einzonungen eine entsprechende Kompensation vorliegt. Zwischenzeitlich gelten die betroffenen Flächen als übriges Gemeindegebiet.
  • Der Generelle Erschließungsplan 1:2‘000 Verkehr wird genehmigt. Die Gemeinde wird ersucht diesbezüglich in einer kommenden Überarbeitung auf die Darstellungs- und Festlegungspraxis zu achten und wird darauf hingewiesen, daß Anschlüsse an Kantonsstraßen eine Bewilligung erfordern. Bei einer kommenden Umsetzung des Regionalen Richtplans Langsamverkehr soll frühzeitig die BAW Bündner Wanderwege einbezogen werden. Im Weiteren wird die Gemeinde ersucht, bei nächster Gelegenheit sämtliche Bergradlerstrecken (“mountain bike routs”) in den Generellen Erschließungsplan aufzunehmen.

Thusis DomleschgDer Genehmigungsbeschluß und die genehmigten Planungsmittel können nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 081 650 09 45 auf dem Bauamt Thusis, Rathaus eingesehen werden.

Gegen die im Genehmigungsbeschluß enthaltenen Vorbehalte, Auflagen und Anweisungen kann innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum nach Maßgabe des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Verwaltungsgericht Graubünden Beschwerde erhoben werden.

Hier der Wortlaut der urprünglich beabsichtigten Änderungen:

Anmerkung der Red.: Der Text lag nur in der archaischen und heute überflüssigen PDF-Form (PDF-Format, ein Bildformat für Texte!) vor, eine stundenlange Bearbeitung zur Korrektur der falschen Leerzeichen usw. war aus Zeitgründen bei einer mit viel Fleiß, ehrenamtlichen Arbeit und Geldeinsatz (Mitarbeiterlöhne) geführten Internetzeitung nicht möglich.

Gemeinde Thusis URNENABSTIMMUNG vom 18. Oktober 2015

Botschaft zu 1. Teilrevision der Ortsplanung

1. Teilrevision der Ortsplanung Einleitung Die Gemeinde Thusis beabsichtigt, ihre Ortsplanung in verschiedenen Punkten a n- zupassen. Im Ra hmen einer Teilrevision der Ortsplanung sollen diverse Anpassu n- gen in den Zonen – , Generellen Gestaltungs – , Generellen Erschliessungsplänen s o- wie dem Baugesetz vorgenommen we r den.

Inhalte der Teilrevision

Erschließungsplanung

Im Jahr 2012 wurde eine umf assende Überprüfung der Erschließungsanlagen vo r- genommen.

Das Ergebnis wurde in einem Bericht und in Plänen festgehalten und vom Gemeinderat im November 2012 zur Kenntnis genommen.

Die Stimmbürger wurden an der Gemeindeversammlung im November 2012 darüber informiert. D a- raufhin wurden die beiden Gen e rellen Erschliessungspläne Verkehr sowie Ver – und Entsorgung überprüft und komplett überarbeitet.

Mit diesen Anpassungen des Straßen – und Versorgungsplans verfügt die Gemeinde über aktuelle Erschliessungsi n- stru mente, welche eine gute Grundlage für die Erneuerungsplanung und Erschlie s- sungsfinanzierung bieten.

Aufgrund dieser Anpassungen wurden in den Generellen Gestaltungspl ä nen Altdorf und Neudorf die Legenden „Erschließung“ gestrichen und entsprechend auf de n „Generellen Erschließungsplan Verkehr“ verwi esen.

Antennenanlagen

Im Ortsbildschutzperimeter Neudorf wurde, ausgelöst durch ein Bauvorhaben für e i- ne Mobilfunkantenne, eine Planungszone erlassen. Es wurden in der Folge zwei ve r- schiedene Varianten zur Re gelung von Mobi l funkanlagen geprüft:

Bezeichnung von Gebieten oder Schutzobjekten mit einem Verbot für solche Anlagen oder eine „Nachweisregelung“, wie sie bereits für eine andere Gemeinde in Graubünden b e- steht und durch die Regierung genehmigt wurde.

Eine Gebiets – oder Objektregelung erfordert Kriterien für eine Perimeterfestlegung. Solche Kriterien sind schwierig zu finden, engen stark ein und dadurch geht die Möglichkeit einer flexiblen Lösung im Einzelfall verloren.

Auch die „Nachweisregelung“ erweist s ich für die Gemeinde Th u- sis nicht als optimal, da damit eine grosse Recht s unsicherheit geschaffen würde. Es soll nun ein Kaskadenmodell (Priorisierung nach Zonen) in einer der Gerichtspraxis entsprechenden Form und zusätzlich ein entsprechendes Dialogmodel l eingeführt werden.

Dies zwingt die Mobilfunkanbieter zu einer Kooperation mit der Gemeinde und zu einer Optimierung betreffend Standort und Ausstattung der Antennen. Der Schutz von Einzelbauten gemäss Baugesetz und Generellem Erschliessungsplan bleibt da bei nach wie vor gewahrt.

Der Baugesetzartikel Art. 23bis wurde entspr e- chend angepasst.

Schwimmbadareal

Weiter wurde eine Anpassung innerhalb der Zone für öffentliche Bauten im Bereich des Schwimmbadareals vorgenommen. Baumgruppen innerhalb des eingezäun ten Schwimmbadareals sind heute als Waldflächen mit einer statischen Waldgrenze b e- zeichnet.

Um Erweiterungen von Gebäuden vornehmen sowie eine verbesserte S i- cherheit für Fussgänger gewährleisten zu können, sind derzeit entsprechende R o- dungen notwe n dig.

In Zusammenarbeit mit dem Regionalforstamt wurde nach einer zweckmässigeren und einfacheren Lösung gesucht. Diese besteht nun darin, die im eingezäunten Areal stehenden Bäume aus der Forstgesetzgebung zu entlassen.

Diese Baumgruppen werden neu mit dem Generel len Gestaltungsplan und einem das Baugesetz ergänzenden Baugesetzartikel 62bis gesichert und geregelt. Weiter wurde der Bereich des Nollakanals beim Schwimmbad mit einer überlagerten G e- wässerraumz o ne gesichert.

Weitere Anpassungen

Zum besseren Schutz von Trinkwasserfassungen vor Verunreinigung wurden im Z o- nenplan Grundwasser – und Quellschutzzonen ausgeschieden. Im Gebiet Oberca z- nerwisa/Studahus erfolgte eine Anpassung des Zonenplans indem ein Teil der stat i- schen Waldgrenze aufgehoben wurde.

Kleinere Fläche n in den Gebieten Oberca z- nerwisa und Underfeld, welche im rechtskräftigen Zonenplan als übriges Gemeind e- gebiet bezeichnet sind , wurden nun der Arbeitszone B2, der Wohnzone W3a und der Bah n hofszone zugeführt. Verfahren Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 4. November 2013 beim Amt für Raumen t- wic k lung zur Vorprüfung eingereicht. Der Vorprüfungsbericht d a tiert vom 31. Januar 2014.

Die Vorbehalte, Bemerkungen und Hinweise zur Vorlage wurden zusamme n- gefasst, ausgewertet und behandelt. Die Vorlage wurde punktuel l nochmals zur Vo r- prüfung eingereicht. Die diesbezügliche Rückmeldung des Amtes für Raumentwic k- lung datiert vom 22. April 2014. Entsprechend dieser Behandlung wurde die Vorlage nochmals überarbeitet.

Anschliessend wurde die Vorlage vom 4. September 2014 b is zum 3. Oktober 2014 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist sind zwei Mitwirkungseingaben eingega n- gen, welche detailliert behandelt wurden.

Eingabe

Da die Vorlage aufgrund einer Eingabe a n- gepasst wurde (Baugesetzänderung), wurde eine 2. Auflage notwendig. Di e Vorlage wurde vom 9. Januar 2015 bis zum 9. Februar 2015 zum zweiten Mal öffentlich au f- gelegt. Während dieser Frist sind drei Mitwirkungseingaben eingegangen, welche wiederum behandelt wurden.

Die Vorlage wurde nochmals geringfügig angepasst. Da die erfo lgte Anpassung des Baugesetzes lediglich E inzelne b e trifft, wurden diese schriftlich informiert und es konnte auf eine erneute öffentliche Auflage verzichtet werden.

Sobald die Vorlage an der Gemeindeversammlung und an der Urnenabstimmung beschlossen wir d, kann die Beschwerdeauflage durchgeführt und das Genehm i- gungsverfahren bei der Regierung eing e leitet werden.

Gemeindeversammlung Die Vorlage wurde an der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2015 beraten. Die Versammlung stimmte der Vorlage mit 45 Ja – Stimm en bei 2 Enthaltungen zu und verabschiedete diese zuhanden der Urnenabsti m mung. Der Gemeinderat stellt Antrag , der Teilrevision Ortsplanung zuzusti m men .

Thusis, 4. August 2015

Die Gemeindeafrau (der Gemeindeamann):

Claudia Kleis-Kümin

Der Gemeindekanzlist:

Räto Müller

 

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