„Olympiakritische“ Geister werden nicht müde, gebetsmühlenartig wider besseren Wissens Argumente ins Feld zu führen, um welche es bei der Abstimmung vom 12. Februar 2017 gar nicht geht.

Das definitive Konzept, die Kosten, allfällige Defizitgarantien, die Mitwirkung Zürichs, die Rolle des IOC etc. stehen nicht zur Diskussion. Es geht einzig darum, ob sich Graubünden überhaupt um eine Kandidatur bewerben darf und für die Erarbeitung der Kandidatur ein Betrag von CHF 9 Mio. – nicht von CHF 25 Mio. – beisteuern soll.

Von den westschweizer Kantonen sind Mittel in gleichem Umfang und die Kandidatur ohne Abstimmung beschlossen worden, weil sie die mit Olympischen und Paralympischen Spielen verbundenen Chancen und Potentiale erkannt haben.

Über die von den „Olympiakritischen“ in den Raum gestellten Argumente werden wir allenfalls im Herbst 2018 abstimmen können, falls sich solche Fragen überhaupt stellen, und notfalls kann die Regierung die Kandidatur erst noch jederzeit zurückziehen.

Also keine Panikmache mit Argumenten, die gar nicht zur Diskussion stehen!

Marco Ettisberger
Sekretär Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden

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