Der Gemeinderat Thusis hat anlässlich seiner Sitzung vom 21. März 2016 im Hinblick auf die Revision des Baugesetzes eine Planungszone über die Arbeitszonen erlassen. (Symbolbild)

Der Gemeinderat Thusis hat anläßlich seiner Sitzung vom 21. März 2016 im Hinblick auf die Revision des Baugesetzes eine Planungszone über die Arbeitszonen erlassen. (Symbolbild)

Für thusner Immobilienbesitzer oder auch die Besitzer von Grund und Boden in Thusis kann die Änderung große Auswirkungen haben.

Negativ wie positiv sind einschneidende Veränderungen möglich:

Gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeinderat Thusis anläßlich seiner Sitzung vom 21. März 2016 im Hinblick auf die Revision des Baugesetzes eine Planungszone über die Arbeitszonen erlassen.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte.

Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen Planungen und Vorschriften widersprechen.

Die Anordnung der Planungszone gilt ab sofort bis zum Inkrafttreten des revidierten Baugesetz, längstens während zwei Jahren. Vorbehalten bleibt eine Verlängerung der Planungszone mit Zustimmung des Departements für Volkswirtschaft und Soziales.

Dreißig Tage Zeit für Beschwerden

Der Erlaß dieser Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde nach Art. 101 KRG an die Regierung angefochten werden.

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