Hundesteuer 2016 werden fällig. (Symbolbild)

Hundesteuer 2016 werden fällig. (Symbolbild)

Die Hundehalter erhalten aufgrund der uns bis 19. Februar 2016 vorliegenden Informationen eine Rechnung für die jährliche Hundesteuer.

Neuhundehalter, Adressänderungen, Halterwechsel und Ableben des Hundes sind deshalb zwingend und sofort der Gemeindeverwaltung sowie der AMICUS (früher ANIS) zu melden.

Die Steuer beträgt für den ersten Hund CHF 100.00 und für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund CHF 180.00. Polizei-, Lawinen- und Sanitätshunde sind, sofern diese im vergangenen Jahr im Einsatz standen, von den Steuern befreit.

Alle über 3 Monate alten Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei der AMICUS registriert werden. Die gemäss neuem Tierschutzgesetz vorgeschriebenen theoretischen bzw. praktischen Sachkundenachweise müssen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des neuen Hundes unaufgefordert der Gemeindeverwaltung vorgewiesen werden.

Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können gemäss kant. Veterinärgesetz geahndet werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

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