Gräberabruf 2016 in Sils. (Symbolbild)

Gräberabruf 2016 in Sils. (Symbolbild)

Gemäss Art. 12 des Gesetzes über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Sils beträgt die Grabesruhe 20 Jahre.

Der Gemeindevorstand hat beschlossen nachfolgende Gräber im Jahre 2016 abzurufen: 108-124 (Reihengräber) und 233-242 (Urnengräber).

Die Gemeindeverwaltung ersucht die Angehörigen der Verstorbenen, die Gräber in der Zeit vom 29. März bis 15. April 2016 zu räumen.

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Räumung durch die Gemeinde, welche alsdann auch über die Grabsteine verfügt.

Die Gemeindeverwaltung dankt für Ihr Verständnis.

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