Bürgernähe in der (nicht-fusionierten) Gemeinde Rothenbrunnen: Hier kann man Glas, Blech, PET und vieles mehr - und sogar exotische Sachen wie Öle - alle an einem Ort abgeben (Foto: D-Z.gr)

Bürgernähe in der (nicht-fusionierten) Gemeinde Rothenbrunnen: Hier kann man Glas, Blech, PET und vieles mehr – und sogar exotische Sachen wie Öle – alle an einem Ort abgeben (Foto: D-Z.gr)

3 x 30 Tage: 30 Tage nach Versammlung muß das Protokoll veröffentlicht werden, danach kann es 30 Tage eingesehen werden und diese 30 Tage können Einsprachen erhoben werden:

Gemäß Art. 28 der Gemeindeverfassung wird das Protokoll einer Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt und im Internet aufgeschaltet.

Einsprachefrist von 30 Tagen

Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt.

Gehen keine Einsprachen ein, wird das Protokoll als genehmigt erklärt.

Hitzige Diskussionen wegen Kehrrichtkonzept

Daß im Zuge von Professionalisierung im Anschluß an Gemeindefusionen nicht nur die Kosten steigen und Bürgernähe verlorengeht, liest man immer wieder. Und dies mußten wohl auch die Einwohner der neuen Gemeinde Domleschg erfahren. Das neue Kehrrichtkonzept sorgte für Diskussionen auf der letzten Gemeindeversammlung (DZ berichtete). Und es wurde zurückgezogen.

Daher ist wohl das Protokoll der gegenwärtigen Gemeindeversammlung besonders von öffentlichem Interesse.

Alle Stimmbürger sind eingeladen, das Protokoll ab sofort einzusehen.

Protokoll

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