Gymnasiasten, Berufsmittelschüler, Studenten und Lehrlinge, welche am Stichtag 30.11.2016 entweder an einer Schule bzw. Uni eingeschrieben sind oder eine Lehre machen, können mit einem Gesuch die reduzierte Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe beantragen.
Das Gesuch muß bis spätestens 31.12.2016 der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Auf später eingehende Gesuche kann nicht eingetreten werden und es muß die volle Ersatzabgabe bezahlt werden (Art. 4 Feuerwehrgesetz), so die Gemeinde Rothenbrunnen in einer Mitteilung.
Das Formular „Gesuch für die reduzierte Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe“ ist auf der Gemeindewebseite unter der Rubrik „Feuerwehr“ zu finden.
(Symbolbild oben: Einsatzübung der Feuerwehr)
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