Das Verfahren der Fahrpläne ab 10. Dezember 2017 ist eröffnet. Bis am 28. Februar 2017 gibt es die Möglichkeit zur Teilnahme und Mitgestaltung des öffentlichen Verkehrs im Domleschg.

Besonderes Thema dürfte hierbei die prekäre Situation zwischen Thusis und Cazis sein.

Denn einer der am meisten frequentierten Orte im Domleschg verfügt über keinen ÖV-Anschluß, es gibt dort keine Bushaltestelle:

Die Gemeinde Thusis ließ zu, daß ohne geringst Auflagen für Bushaltestellen und Trottoir mitten in der Pampa bei einem großen Kreisel zwischen den Wohngebieten Caznerwiesen, Summaprada, Schauenberg, Cazis und Thusis an einer Kantonsstraße Konzerne wie Aldi, Lidl, Landi, Vögele etc. große Einkaufszentren errichtete. Daß hierbei von Ortsplanung oder Ortsenwicklung keine Spur zu sehen ist (Zersiedelung, Entleerung der Kerngebiete von Thusis aber auch Cazis) ist das eine. Daß keine Fußwege und keine Haltestellen existieren, das andere.

Wer sich für das Thema interessiert oder sich aktiv oder passiv (als Unterstützer) einbringen möchte, kann hierzu an die IG Pro Domleschg unter Info (ätt) Pro-Domleschg.ch mailen.

Oder auch, daß ausgerechnet an der Neudorfstraße in Thusis, also der früheren Haupteinkaufsmeile aber immer noch bedeutenden Einkaufsstraße, eine Bushaltestelle aufgehoben wurde. Auch das dürfte viele weiterhin bewegen.

Für die Bestellung der Angebote des regionalen Personenverkehrs sieht das Bundesamt für Verkehr zweijährige Bestellungen vor.

Die nächste Fahrplanperiode startet am 10. Dezember und dauert bis am 14. Dezember 2019 für die Fahrplanjahre 2018 und 2019.

Damit die gewünschten Änderungen für einen Fahrplan mit den Transportunternehmungen sowie dem Bestellverfahren Bund/Kanton abgestimmt werden können, sind Anträge, Anregungen und Begehren für die Fahrplanjahre 2018 (10. Dezember 2017 – 8. Dezember 2018) und 2019 (9. Dezember 2018 – 14. Dezember 2019) bis spätestens am

28. Februar 2017

schriftlich der regionalen Fahrplanpräsidentin einzureichen. Das entsprechende Formular ist unten verlinkt.

Die Begehren werden nach einer ersten Bewertung durch die Fahrplanpräsidenten mit der kantonalen Abteilung öffentlicher Verkehr und den Transportunternehmungen besprochen und im Rahmen des Bestellverfahrens Bund/Kanton soweit möglich berücksichtigt. Vorbehalten bleiben außerordentliche Änderungen aufgrund von Sparvorgaben des eidgenössischen Parlaments und/oder des Grossen Rates des Kantons Graubünden.

Am 29. Mai 2017 werden die Entwürfe zum Fahrplan auf www.Fahrplanentwurf.ch veröffentlicht. Zu diesen Entwürfen kann im Anschluß bis am 18. Juni 2017 zuhanden der zuständigen kantonalen Ämter Stellung genommen werden.

Ständiges Fahrplanverfahren

Die Einreichung von Anträgen ist auch während des ganzen Jahres an die regionalen Fahrplanpräsidenten oder das Amt für Energie und Verkehr ohne festgelegte Fristen möglich.

Dieses Verfahren ist in erster Linie für Anträge gedacht, die eine substantielle Angebotsverbesserung des öffentlichen Verkehrs bezwecken (z.B. neue Buslinien) und eine längere Vorlaufzeit benötigen.

(Bild: Rhätische Bahn aus einem Postauto heraus fotografiert bei den Caznerwiesen Thusis)

Regionales Fahrplanpräsidium

Die Adresse ist wirklich ellenlang, bleibt zu hoffen, daß die Verkehrsverbindungen nicht genauso kryptisch und kompliziert gemacht werden:

Region Viamala
Kathrin Schläpfer
Fahrplanregion 5
Rathaus, Untere Gasse 1
Postfach 180
7430 Thusis

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