Feuerwehrpflicht 2016. (Symbolbild)

Feuerwehrpflicht 2016. (Symbolbild)

Wer im Jahr 2016 Feuerwehrdienst leisten möchte (feuerwehrpflichtige Jahrgänge 1995 bis und mit 1969) kann auf der Gemeindeverwaltung einen Anmelde- und Fragebogen anfordern oder direkt auf der Homepage www.sils-id.ch (Rubrik „Verwaltung“ unter „Publikationen“) herunterladen. Dieser ist ausgefüllt bis am 25. Dezember 2015 auf der Gemeindeverwaltung abzugeben. Über die Aufnahme in die Feuerwehr Sils i.D. entscheidet die Feuerwehrkommission.

Der Feuerwehrpflichtersatz beträgt aktuell CHF 350.– pro Jahr. Von der Feuerwehrpflicht und von der Bezahlung der Ersatzabgabe ganz oder teilweise befreit werden u.a. immatrikulierte Studenten/Schüler, Lehrlinge und Personen, die sich in einer berufsbegleitenden Ausbildung befinden oder eine militärische Aus- oder Weiterbildung absolvieren. Die erwähnten Personen werden jedoch nur befreit, wenn ein entsprechendes Gesuch/Formular mit Bestätigung der Uni, der Schule, des Lehrbetriebes oder der militärischen Amtsstelle für das Win-tersemester 2015/2016 oder für das ganze Jahr 2016 bis am 25. Dezember 2015 an die Feuerwehrkommission eingereicht wird. Das Formular „Studien- und Immatrikulationsbestä-tigung kann ebenfalls auf der Homepage www.sils-id.ch (Rubrik „Verwaltung“ unter “Publika-tionen“) heruntergeladen werden.
Personen, die einer vom Kanton anerkannten Betriebsfeuerwehr angehören, haben ebenfalls bis zum obigen Datum eine entsprechende Bestätigung einzureichen.
Letzter Abgabetermin für Aufnahme- und Befreiungsgesuche ist Freitag, der 25. Dezember 2015! Auf später eintreffende Gesuche kann nicht eingetreten werden.

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