Energieversorgungsvertrag wird gutgeheissen. (Symbolbild)

Energieversorgungsvertrag wird gutgeheissen. (Symbolbild)

Energieversorgungsvertrag zwischen den Gemeinden Andeer, Avers, Bregaglia, Casti-Wergestein, Donat, Ferrera, Lohn, Mathon, Rongellen, Sils i.D., Splügen, Sufers, Thusis, und Zillis-Reischen als Verleihungsgemeinden der Kraftwerke Hinterrhein AG, vertreten durch die Gemeindekorporation Hinterrhein, und der Kraftwerke Hinterrhein AG in Thusis
Die ausserordentliche Delegiertenversammlung vom 6. Oktober 2015 der Gemeindekorporation Hinterrhein (GKH) hat den neuen Energieversorgungsvertrag mit der Kraftwerke Hinterrhein AG einstimmig gutgeheissen. Gemäss den Statuten der GKH untersteht dieser Vertrag dem fakultativen Referendum.
Der Energieversorgungsvertrag liegt während 60 Tagen, d.h. in der Zeit vom 15. Oktober 2015 bis 14. Dezember 2015 in den Gemeindekanzleien der vorerwähnten Konzessionsgemeinden zur Einsicht auf und kann dort während den Bürozeiten eingesehen werden.
Beginn Veröffentlichung: 15. Oktober 2015
Ablauf der Referendumsfrist: 14. Dezember 2015

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